Abwasserbeseitigung

Die Gemeinden sind grundsätzlich zuständig für die Abwasserbeseitigung. Zu den Abwasseranlagen zählen vor allem das Kanalnetz (Kanäle und Schächte) sowie verschiedene Bauwerke wie Regenrückhalte- und Regenklärbecken.

Personen, bei denen das Abwasser anfällt, sind verpflichtet, dieses den Gemeinden zu überlassen (sog. Anschluss- und Benutzungszwang). Die Einzelheiten hierzu regelt das Wassergesetz für Baden-Württemberg in Verbindung mit der städtischen Abwassersatzung, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Hinweis:
Falls Sie einen Mangel oder Schaden feststellen, sind wir Ihnen für eine entsprechende Mitteilung, am besten per E-Mail, sehr dankbar. Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie uns bei der Schadensbeseitigung. Hilfreich ist auch immer die Übersendung eines Fotos.

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Unterstützung.