Aktuelles
Das Foto zeigt zwei Ster Brennholz.
Dieses Bild zeigt zwei Ster Brennholz.
© Michele Zeiher

27.4.26

Bis zum vergangenen Jahr hat die Stadt noch kostenlos Holz an manche alteingesessene Einwohner abgegeben. Nachdem der letzte berechtigte Bürger aus Freiolsheim gestorben ist, wurde die Akte „Bürgerholz“ jetzt geschlossen. Damit endet ein Privileg, das seine Wurzeln im Mittelalter hatte und 1964 auslief.

In Oberweier, Freiolsheim, Bad Rotenfels und Selbach holten auch in den 2000er Jahren noch einige eingeschriebene Nutzbürger einmal im Jahr beim Förster so genanntes Gabholz ab – ein oder zwei Ster (Raummeter). Die Menge variierte in den einzelnen Ortschaften. „Das Recht war sehr beliebt“, stellt Elke Mangler fest, die zuletzt in der Abteilung Liegenschaften die Akten für das Bürgerholz bearbeitet hat. Das Holz war nur für den Eigengebrauch bestimmt. Der Anspruch auf das Gabholz erlosch, sobald der Nutzbürger seinen Wohnsitz in Gaggenau aufgab – selbst, wenn er später wieder zurückkehrte. 

„Es wurde nur das Holz abgegeben, was der Wald aus forstwirtschaftlicher Sicht entbehren konnte“, erklärt Monika Rutschmann, Leiterin der Abteilung Liegenschaften und Forst. In den Jahren 2001 und 2005 zum Beispiel war der Ertrag so niedrig, dass die Stadt kein Holz verschenkte. Dafür gab die Stadt Gaggenau im Jahr 2000, nachdem durch Orkan „Lothar“ außergewöhnlich viel Sturmholz angefallen war, die doppelte Menge Bürgerholz aus.

Das Holz war für die eingeschriebenen Bürger kostenlos; die Hiebkosten hingegen wurden ihnen in Rechnung gestellt: Zuletzt betrug der Holzhauerei-Lohn 25 Euro.

Am längsten hatte dieses Bürgerrecht in Freiolsheim Bestand. „In Oberweier haben wir schon vor mehr als zehn Jahren kein Bürgerholz mehr ausgegeben“, erzählt Martin Melcher, seit 2000 Revierförster. Die nun ausgelaufene Tradition des Gabholzes war ein Überbleibsel des so genannten Bürgernutzens, einem alten Gewohnheitsrecht. Dieses wurde in der Badischen Gemeindeordnung von 1831 festgeschrieben und lief 1964 aus. Wer das Bürgerrecht auf Lebenszeit in Anspruch nehmen wollte, musste einige Voraussetzungen erfüllen. Frauen wurde dieses Recht nur in Ausnahmen zuteil. Der Gemeinderat entschied darüber, wer als Bürger eingeschrieben wurde. Die letzte „Bürger-Aufnahms-Urkunde“ stammt vom 22. April 1964. Diese bekam ein 1937 geborener Mann aus Selbach.