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Das Foto zeigt eine Frau und einen Mann im Gaggenauer Bürgerbüro beim Umtausch eines alten Führerscheins.
Die rosafarbenen Führerscheine sind in der Regel schon ungültig.
© Stadt Gaggenau

9.2.26

Wer noch einen alten Führerschein besitzt, muss ihn innerhalb einer bestimmten Frist umtauschen. Ein EU-weit einheitlicher, fälschungssicherer Führerschein wird ausgestellt. Der Umtausch läuft gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahrgängen. Hier Fragen und Antworten:

 

Wie funktioniert der Pflichtumtausch?

Damit nicht alle Führerscheine auf einmal abgegeben werden, wurde ein Stufenplan eingeführt. Grob gesagt sind die Geburtsjahrgänge ausschlaggebend für den Umtausch von Führerscheinen, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden. Für Führerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 erlangt wurden, zählt das Ausstellungsdatum. Der Pflichtumtausch aller Führerscheine soll bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Alle, deren Führerschein ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, brauchen nichts zu tun. Mehr Infos: Infos zum Führerschein-Pflichtumtausch | Landkreis Rastatt

 

Welche Führerscheine sind schon ungültig? Aktuell sind alle alten Führerscheine ungültig von Personen, die ab 1953 geboren und deren Führerscheine bis Ende 1998 ausgestellt worden sind. Gerade ungültig geworden sind Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Dies betrifft graue und rosafarbene Papierführerscheine und die ersten Dokumente im Scheckkartenformat.

 

Gibt es eine Ausnahme? Ja, und das ist ganz wichtig: Wer vor 1953 geboren wurde, hat noch Zeit für den Umtausch bis zum 19. Januar 2033. Dabei ist es egal, ob er einen Papier-Führerschein besitzt oder einen neueren im Scheckkartenformat. Hier ist das Geburtsdatum ausschlaggebend.

 

Ist das an Beispielen erklärbar? Wer 1950 geboren wurde, seinen Führerschein 1968 gemacht und ihn 2001 in einen EU-Führerschein umgetauscht hat, der hat noch Zeit bis 2033. Hier greift die Ausnahme für alle, die vor 1953 geboren sind. Eine Person hingegen, die 1954 geboren wurde, den Führerschein 1972 erlangte und 2001 einen neuen Führerschein ausstellen ließ, muss sich jetzt beeilen.

 

Wer muss jetzt seinen Führerschein umtauschen?

Aktuell müssen alle Führerscheine mit dem Ausstellungsdatum 2002 bis 2004 gegen einen EU-Führerschein getauscht werden. Die Frist hierfür endet am 19. Januar 2027.

 

Was, wenn ich die Umtauschfrist verpasst habe? Dann ist der alte Führerschein ungültig. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Wer aber bei einer Kontrolle einen ungültigen Führerschein vorlegt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von derzeit 10 Euro rechnen. Ein Umtausch sollte deshalb so schnell wie möglich erfolgen. Wer in Gaggenau seinen Wohnsitz hat, geht dazu zu den üblichen Öffnungszeiten ins Bürgerbüro.

 

Was brauche ich für den Umtausch? Den bisherigen Führerschein im Original, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform

 

Was kostet mich der Umtausch? Der Umtausch kostet insgesamt 32,80 Euro (26,50 Euro zuzüglich 6,30 Euro für den Direktversand). Die Stadt Gaggenau leitet den Antrag an das zuständige Landratsamt Rastatt weiter. Der Führerschein wird von der Bundesdruckerei in Berlin direkt an die Antragsteller geschickt.