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Urnengang bei Kommunalwahlen (Archivbild 2019).
© Stadt Gaggenau

06.06.24

Am kommenden Sonntag, 9. Juni sind Kommunal- und Europawahlen. 5.500 Wahlberechtigte haben bereits per Briefwahl gewählt. Damit sind 17.800 Bürgerinnen und Bürger noch gefordert, am Sonntag ins Wahllokal zu gehen. „Die Briefwahl liegt tatsächlich hinter unseren Erwartungen zurück", stellt Wahlleiterin Tanja Riedinger fest und verweist auf die letzten Wahlen: Bei den Bundestagswahlen im Jahr 2021 haben 8.200 Personen per Briefwahl abgestimmt. Das waren damals 39 Prozent aller Wahlberechtigten.

Noch kann Briefwahl von allen beantragt werden, die kurzfristig am Wahlsonntag verhindert sind. Allerdings werden die Wahlberechtigten gebeten, am besten die Briefwahlunterlagen im Rathaus abzuholen. „Es hat sich gezeigt, dass der Postweg sehr verzögert ist", so Riedinger. Das gilt auch umgekehrt. Wer zuhause noch die Briefwahlunterlagen hat, sollte diese am besten im Briefkasten des Rathauses einwerfen, an der Rathauspforte oder im Bürgerbüro abgeben.

Nachfolgend nochmals ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Fragen:

 

Wunsch-Gremium durch Kumulieren und Panaschieren

Bei der Wahl der Volksvertreter für Kreistag, Gemeinderat oder gegebenenfalls noch Ortschaftsrat hat der Wähler quasi die „Qual der Wahl" und kann unter einer Vielzahl von Kandidaten verschiedener Parteien und Gruppierungen auswählen. Damit kann sich der Wähler sein „Wunsch-Gremium" zusammenstellen.Dank dem Verhältniswahlrecht ist es möglich, einem Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben oder auch nur eine Stimme. Dieses Anhäufen von bis zu drei Stimmen wird als Kumulieren bezeichnet. 26 Stimmen können bei der Wahl des Gemeinderates verteilt werden. Zur Wahl stehen 114 Kandidaten. Beim Kreistag können bis zu sieben Stimmen verteilt werden und bei den Ortschaftsräten mit Ausnahme von Freiolsheim (nur acht) insgesamt jeweils zehn Stimmen. Nur die aufgeführten Kandidaten können auch gewählt werden. Andere Namen können nicht in die Stimmzettel eingetragen werden. Dafür ist es aber möglich, nur den Stimmzettel einer Partei zu verwenden und die Wunsch-Kandidaten anderer Parteien/Gruppierungen auf diesem einzutragen. Damit die Person zuordenbar ist, sollten Vor- und Zunamen genannt sein und die korrekte Schreibweise beachtet werden. Dies wird unter dem Stichwort „Panaschieren" verstanden. Wichtig ist nur, dass der Wähler nicht mehr Stimmen verteilt als er hat.

 

Zur EU-Wahl

Rund 400 Millionen Wahlberechtigte sind in den 27 EU-Mitgliedsländern aufgerufen, das inzwischen zehnte Europaparlament zu wählen. Jeder Wähler hat eine Stimme und darf folglich auch nur ein Kreuz auf den Stimmzettel setzen. Man wählt keine Kandidaten, sondern eine sogenannte Wahlliste, die vorher von den Parteien auf Parteitagen festgelegt wurde. Auch wenn der Stimmzettel sehr lang ist und schwierig in den Umschlag (nur bei Briefwahl) zu stecken ist, darf er nicht abgeschnitten werden. Abgeschnittene Stimmzettel sind ungültig.

 

Wahlberechtigung oder Stimmzettel verloren?

Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, kann trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass man im Wählerverzeichnis seines Wahlbezirks eingetragen ist. In diesem Fall Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitbringen. Auch wer keine Stimmzettel für die Kommunalwahlen erhalten oder sie verloren hat, kann zur Wahl gehen. Bis Freitagabend 18 Uhr sind welche im Bürgerbüro erhältlich, außerdem gibt es sie im Wahllokal.

 

Wie, wann und wo wird gewählt?

Die Wahllokale sind am 9. Juni von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo sich das richtige Wahllokal befindet, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.Insgesamt gibt es 21 Wahlbezirke. In den Wahllokalen erhalten die Wählerinnen und Wähler farblich passende Umschläge für die Kommunalwahlen sowie den Stimmzettel für die Europawahl. Wichtig ist, die Stimmzettel für die Kommunalwahl und die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.

 

Wie lange kann Briefwahl beantragt werden?

Wer kurzfristig am Wahltag verhindert ist, kann noch bis zum 7. Juni, 18 Uhr beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Bei Fragen bei der Wahlleiterin, 07225 962-610 anrufen.

 

Wahlbezirk 81 Bad Rotenfels und Wahlbezirk 22 Kernstadt im Blick

Im Wahlbezirk 81 in Bad Rotenfels ist am Wahlsonntag ein Team der Forschungsgruppe Wahlen vor Ort, um die Wählerinnen und Wähler nach der Wahl zu befragen. Dies dient den statistischen Hochrechnungen des ZDF während des Wahlsonntages. Im Wahlbezirk 22 werden ebenfalls statistische Erhebungen zur Europawahl vorgenommen. Die Wähler erhalten hierfür eigene Stimmzettel. Für die Wahlstatistik des Bundes werden die Stimmzettel insgesamt in zwölf Gruppen nach Geschlecht und Geburtsjahrgang ausgewertet.

 

Was wird wann ausgezählt?

Am Sonntag um 18 Uhr schließen die Wahllokale. Danach wird gleich die Europawahl ausgezählt. Am Montagmorgen werden zunächst der Gemeinderat, dann der Kreistag, und abschließend der Ortschaftsrat ausgewertet. Die Auszählung ist öffentlich. Ab etwa 11 Uhr wird mit den ersten Ergebnissen gerechnet, die im Bürgersaal des Rathauses verfolgt werden können. Auf der Homepage der Stadt Gaggenau werden unter www.gaggenau.de/wahlen die Ergebnisse veröffentlicht. Dorthin gelangt man auch über die Startseite www.gaggenau.de. Hier findet sich ein Info-Kasten mit Direktlink.

 

Rathaus und Zulassungsstelle am 10. Juni geschlossen

Nahezu alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung zählen am Montag die Kommunalwahl aus, so dass kein Dienstbetrieb möglich ist. Auch die Zulassungsstelle hat geschlossen.

 

Die Wahl in Zahlen:

Wahlberechtigte insgesamt: 23.357

Erstwähler: 1.265

Briefwähler: 5.500

Kandidaten für Gemeinderat: 114

Zahl der Wahllokale: 21 und 10 Briefwahlbezirke

Wahlhelfer: 270