Aktuelles
In der Jahnhalle wird wieder die Briefwahl ausgezählt.
© Stvw.

24.09.2021

Der kommende Sonntag, 26. September, steht ganz im Zeichen der Bundestagswahl. Auch wenn bereits rund 8.500 Gaggenauer, und damit etwa 40 Prozent der Wahlberechtigten über die Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, so haben doch noch viele den Urnengang vor sich. Dazu gibt die Stadtverwaltung nochmals eine wichtige Übersicht zu beachtender Details.
 

Wählen in den Wahllokalen

In den Wahllokalen kann am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Direkt danach wird ausgezählt, sodass voraussichtlich zwischen 20.30 und 21 Uhr mit dem Ergebnis gerechnet werden kann. Für alle Urnenwähler gilt, dass sie sich an die Infektionsschutzmaßnahmen nach der Corona-Verordnung halten müssen. Das Wahlgebäude betreten darf nur, wer eine medizinische Maske oder einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards wie OP-Masken, trägt. Ausnahmen gibt es für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Darüber hinaus ist die Abstandsregel einzuhalten und es müssen beim Betreten des Wahlraums die Hände desinfiziert werden. In allen Wahllokalen stehen ausreichend Desinfektionsspender zur Verfügung. Die Stadtverwaltung empfiehlt zudem, einen eigenen Stift mitzubringen. Wähler in Selbach, Sulzbach und Michelbach werden zudem daran erinnert, dass die Wahllokale im Ort verlegt wurden. Die Schulsporthalle Selbach, das Vereinsheim Sulzbach und die Wiesentalhalle Michelbach haben zudem den Vorteil, dass sie auch mit Rollstuhl gut zugänglich sind.
 

Was bedeutet das „Loch“ auf dem Stimmzettel?

Blinde und sehbehinderte Menschen sollen ohne fremde Hilfe mit einer Stimmzettelschablone wählen können. Damit sie selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist und so den Stimmzettel ordnungsgemäß in die von den Blindenverbänden zur Verfügung gestellte Stimmzettelschablone einlegen können, haben alle Stimmzettel jeweils einheitlich für jeden Wahlkreis am rechten oberen Rand eine Tasthilfe in Form eines gestanzten Loches. Dass jeder Stimmzettel mit Tasthilfe versehen sein muss, ist Vorgabe der Landeswahlordnung.
 

Briefwahlunterlagen jetzt zurückschicken 

Ab Freitag, 24. September, sollten die Wahlbriefe am besten direkt im Gaggenauer Rathaus abgegeben oder eingeworfen werden. Mit dem Versand per Post kommen die Wahlbriefe ggf. nicht mehr rechtzeitig an. Alle am Wahltag nach 18 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. 
 

Kurzfristige Beantragung der Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, beim Bürgerbüro beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer kurzfristigen Quarantäneanordnung ist dies sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Bei Bedarf kann mit der Wahlleitung (Tel. 07225 962-610) Kontakt aufgenommen werden. Ein Dritter, der dann die Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Dies gilt auch bei der Beantragung durch Ehegatten oder sonstige Angehörige.
 

Wahlhelfer und Briefwahlquote

Es werden rund 250 Wahlhelfer im Einsatz sein, darunter auch eine Reserve, falls Helfer kurzfristig absagen oder aufgrund von Krankheit nicht kommen können. Die Anzahl der Briefwahlwahlbezirke wurde erhöht von vier auf zehn, deshalb werden auch mehr Wahlhelfer benötigt. Die steigende Anzahl der Briefwähler hat darauf kaum Einfluss, da die Wahlbezirke zeitlich und personell gleich besetzt sein müssen wie bei früheren Wahlen. Es wird bei dieser Bundestagswahl mit rund 8.500 Briefwählern – circa 41 Prozent – gerechnet. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2017 lag die Quote bei 22,76 Prozent (4.780 Briefwähler).
 

Wie viele Stimmen können bei der Bundestagswahl abgegeben werden?

Auf dem Wahlschein können zwei Stimmen vergeben werden. Mit der Erststimme wählt der Bürger einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen erhält ein Direktmandat und zieht als Abgeordneter in den Bundestag. Aufgrund der 299 Wahlbezirke im Bundesgebiet gibt es im Bundestag auch 299 Abgeordnete. Durch dieses Prinzip ist jede Region im Bundestag vertreten.

Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zugeordnet werden. Die Zweitstimmen zählen allerdings nur, wenn die Parteien mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn dies nicht der Fall ist, verfallen sämtliche Zweitstimmen. Hier wird also keine Person an sich gewählt, sondern die Landesliste einer Partei, die je nach Ergebnis dann weitere Abgeordnete entsenden darf. Bei der Sitzverteilung im Bundestag werden die Plätze zuerst an die Direktkandidaten einer Partei vergeben, erst dann folgen die Kandidaten der verschiedenen Landeslisten.
 

Berichterstattung der Forschungsgruppe Wahlen für ZDF

Die Basis für die Analysen der ZDF-Berichterstattung bildet eine Nachwahlerhebung am Wahltag durch die Forschungsgruppe Wahlen. Als einer von 200 Wahlbezirken der repräsentativen Stichprobe wurden auch die Wahlbezirke 80 und 82 in Bad Rotenfels ausgewählt. Die Wähler werden nach der Stimmabgabe von einer Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Wahlen angesprochen und gebeten einen Fragebogen auszufüllen. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Auf der Basis dieser Nachwahlerhebung entstehen die Prognosen, die nach Schließung der Wahllokale im ZDF präsentiert werden.
 

Warum zur Bundestagswahl gehen?

Wer wählt, bestimmt die Politik der nächsten vier Jahre mit. Deshalb sollten alle Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Kreuzchen setzen. Der Bürger kann selbst bestimmen, welche Vertreter im Bundestag sitzen sollen und beeinflusst über den gewählten Bundestag auch die Wahl des neuen Bundeskanzlers.