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30.03.23

Am kommenden Sonntag, 2. April, haben über 23 380 Gaggenauer die Möglichkeit, mitzubestimmen, wer die Stadt in den nächsten acht Jahren als Oberbürgermeister leiten wird.
Zur Wahl stehen die vier Kandidaten Amtsinhaber Christof Florus, Metallbauer Sven Kimmig, Bürgermeister Michael Pfeiffer und Friseurmeister Savas Turanci. Die insgesamt 18 Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahllokale sind rollstuhlgerecht. In der Kernstadt sind Wahllokale in der Hans-Thoma-Schule/Turnhalle sowie im Rathaus. Weitere Wahllokale befinden sich in der Festhalle Bad Rotenfels, in der Merkurhalle Ottenau, in der Flößerhalle Hörden, in der Schulsporthalle Selbach, im Vereinsheim Sulzbach, in der Wiesentalhalle Michelbach, in der Eichelberghalle Oberweier sowie in der Mahlberghalle Freiolsheim. Rund 200 Wahlhelfer sorgen an diesem Tag für einen reibungslosen Ablauf der Wahl sowie für die Auszählung. Neben 18 Teams, die in den einzelnen Wahllokalen im Einsatz sind, wurden noch zehn Briefwahlbezirke eingerichtet, die die rund 3 800 Briefwahlunterlagen prüfen und auszählen. Mit dem vorläufigen Endergebnis rechnet die Stadtverwaltung gegen 19 Uhr. Es wird dann über die Homepage der Stadt Gaggenau, die Bürger-App sowie die sozialen Medien veröffentlicht. Zudem werden im Foyer des Rathauses die Zwischenergebnisse übertragen. 

 

Was tun bei Krankheit oder Verhinderung       

Wer am Wochenende erkrankt oder verhindert ist, kann kurzfristig noch per Briefwahl sein Kreuzchen machen. Sie kann direkt vor Ort im Bürgerbüro bis Freitag, 18 Uhr beantragt werden. Am Samstag ist das Bürgerbüro bis 12 Uhr besetzt und ist unter 962-610 telefonisch für Fragen erreichbar.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen ist bis Sonntagabend 18 Uhr im Rathaus noch möglich.

 

Bedeutung der Wahlbenachrichtigung

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren haben eine Wahlbenachrichtigung zugesendet bekommen. Diese muss beim Wählen im Wahllokal zusammen mit dem Personalausweis vorgezeigt werden. Die Wahlbenachrichtigung wird nicht eingesammelt, da sie auch bei einer eventuell notwendigen Neuwahl wieder mitgebracht werden muss. Wer sie verloren hat, kann auch nur den Personalausweis vorlegen.

 

Wann ist ein Kandidat als Oberbürgermeister gewählt?

Als gewählt gilt, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen im ersten Wahlgang erreicht. Erhält kein Bewerber im ersten Wahlgang diese Mehrheit, dann findet eine Neuwahl statt. Bei der Neuwahl genügt die einfache Mehrheit. Diese würde am 23. April stattfinden.

 

Wie laufen Neuwahlen ab?

Sollte ein zweiter Wahlgang am 23. April notwendig sein, dann können sich zwischen Montag, 3. April und Mittwoch, 5. April, 18 Uhr, noch Kandidaten für das Amt bewerben. Kandidaten, die bereits bei der ersten Wahl auf dem Stimmzettel aufgeführt waren, brauchen sich für die Neuwahl nicht erneut zu bewerben. Diese können ihre Kandidatur allerdings bis zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Mittwochabend um 18 Uhr wieder zurückziehen.