03.04.2025
Erst vor kurzem konnte die Stadt verkünden, dass die Teilerneuerung der Brücke in Höhe der Bernsteinstraße 57/Otto-Hirth-Straße in Gaggenau-Michelbach abgeschlossen ist. Jetzt muss die Stadt ein Versäumnis eingestehen und voraussichtlich nachbessern. Der Grund: bei der Sanierung wurden nicht alle denkmalrechtlichen Auflagen eingehalten.
Aktuell läuft beim Regierungspräsidium Karlsruhe deshalb ein Verfahren, wie mit dem Verstoß der Stadt Gaggenau umgegangen wird.
Um was geht es konkret?
Die Tiefbauabteilung hat zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Brüstung ein so genanntes Betonschrammbord bauen lassen. Auf dieses könnten Fußgänger bei Gefahr durch ein Fahrzeug ausweichen. Vorgabe der Denkmalschutzbehörde war allerdings, dass alle sichtbaren aus Naturstein aufgemauerten Brückenelemente zu erhalten sind. Dazu zählt eben auch die Brüstung aus schräggestellten Steinen. „Uns ist die Verantwortung im Umgang mit historischen Bauten bewusst. Wir haben bis auf eine alle denkmalschutzrechtlichen Auflagen erfüllt“, verweist Amtsleiter Maximilian Krebs darauf, dass beispielsweise das komplette Gewölbe mit Bogenstirn und Bogenlaibung gesichert und erhalten wurde. Auch das Bachbettmauerwerk ist nach Instandsetzung weiterhin sichtbar. Gleichzeitig war der Stadt aber auch wichtig, „dass alle Verkehrsteilnehmer sicher die Brücke nutzen können“.
Warum hat sich die Stadt für ein Betonschrammbord entschieden?
Die Stadt hat sich dabei an den Richtlinien für Ingenieurbauwerke sowie für passive Schutzeinrichtungen auf Brücken orientiert. Gerade mit Blick darauf, dass über diese Brücke auch LKW fahren, sind Maßnahmen für die Verkehrssicherheit umso wichtiger. Das Schrammbord soll verhindern, dass Fahrzeuge von der Fahrbahn abkommen und im Bach landen. Außerdem trage das Betonschrammbord zur Langlebigkeit des Bauwerkes bei.
Die Stadt hofft auf Verständnis, dass für sie die Frage nach der Sicherheit im Vordergrund stand. „Unsere Fachleute hatten vor allem die Sicherheit der Fußgänger vor Augen“, erklärt Maximilian Krebs. Als Kompromiss will sie dem Regierungspräsidium nun vorschlagen, die Betonsichtflächen mit Natursteinverblendung zu versehen. Die Entscheidung, was zu tun ist, liegt beim Regierungspräsidium.
2020 erfolgte die Planung für die Erneuerung der Brücke. Immer wieder wurde die Maßnahme dann aber verschoben und erst im Jahr 2024 gestartet. „Dabei wurde es leider versäumt mit der Denkmalschutzbehörde diesen Punkt zu klären“, bedauert Krebs den unterlaufenen Fehler. „Das hätte nicht passieren dürfen“.
Vielfach moniert wurde von Bürgern in den letzten Wochen zudem das Geländer auf dem Schrammbord, das sich nicht an das Bachgeländer anpasst. Auch hier lief es nicht ganz rund. So gab es vom Zuschussgeber die Vorgabe, dass es sich dabei um ein so genanntes Füllstabgeländer handeln muss. Dies ist auf Brücken, die auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden, vorgeschrieben. Die Baufirma hat allerdings ein 30 Zentimeter zu hohes Geländer montiert. Dieses soll nun noch ausgetauscht werden. Bestellt wurde von der Stadt ein Geländer mit einer Höhe von einem Meter.
