Bei den Anliegerbeiträgen handelt es sich um einen Sammelbegriff für folgende Beiträge:
- Erschließungsbeitrag
- Wasserversorgungsbeitrag
- Abwasserbeitrag
Bei nebenstehender Kontaktadresse können Sie sich erkundigen, ob Beitragspflichten für ihr (Bau-)Grundstück anfallen werden oder bereits entstanden sind.