Antrag auf Genehmigung zur Benutzung der Jahnhalle
Die überlassenen Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln und werden nach der Veranstaltung gereinigt.
Die Bedingungen für die Überlassung der städtischen Hallen habe ich gelesen und werden aktzeptiert.
Weitere Informationen finden Sie in der Versammlungsstättenverordung des Landes Baden-Württemberg.