Aktuelles
Schnelltest-Stelle im Rathaus
© Stvw.

17.05.2021

Ein negativer Testnachweis ist derzeit so etwas wie eine Eintrittskarte in Geschäfte und wohl bald auch Voraussetzung für einen Besuch eines Restaurants oder einer Freizeiteinrichtung.

Viele Öffnungen sind an die Bedingung eines negativen Testergebnisses geknüpft. Lediglich bereits vollständig geimpfte Personen und Genesene (mit Nachweis) können sich den Weg zu einer Teststelle sparen. In den letzten Tagen hat die Testpflicht zu vielen Diskussionen geführt. In den sozialen Netzwerken aber auch bei den verschiedenen Servicenummern der Stadt Gaggenau und dem Seniorenrat wurde Unmut laut. Unverständlich ist für viele Bürger, warum für manche Geschäfte ein Test benötigt wird und für andere nicht. „Das ist absolut schwer nachvollziehbar“, zeigt die Stadt großes Verständnis für den aufkeimenden Unmut. „Wir können zwar an den Vorgaben von Land und Bund nichts ändern, aber wir versuchen so viel wie möglich Handel, Gastronomie und Dienstleister sowie deren Kunden zu unterstützen“, erklärt die Stadtverwaltung und verweist auf das mit der Vitalapotheke aufgebaute Testkonzept in Gaggenau.
 

Wo kann man sich in Gaggenau testen lassen?

Bereits seit einigen Wochen gibt es in der Jahnhalle ein großes Testzentrum mit mehreren Teststraßen. Seit Mittwoch gibt es zusätzlich eine Teststelle im Foyer des Rathauses. Die Teststelle im Rathaus richtet sich insbesondere an Menschen, die spontan einen Einkauf erledigen möchten und sich kurzfristig dafür testen lassen möchten. Für einen Testtermin in der Jahnhalle sollte im Vorfeld ein Termin gebucht werden. Dies hat den Vorteil, dass keine Wartezeiten entstehen und sich der Aufenthalt in der Jahnhalle auf weniger als fünf Minuten beschränkt und somit nahezu im Vorbeifahren erledigt werden kann.

 
Muss man sich immer über die Internetseite www.vitalapo.de anmelden?

Ja, aber es gibt verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Wer einen Testtermin plant, weil er beispielsweise zu einem bestimmten Zeitpunkt jemand besuchen möchte, geht am besten direkt über die Homepage. Wer in der Stadt ist und spontan einkaufen will, kann sich mit seinem Smartphone im Rathaus über einen QR-Code anmelden. Der Grund für die Anmeldung ist, dass es in jedem Fall die Zustimmung des Getesteten braucht.

 
Was, wenn man kein Smartphone besitzt?

Auch für Personen, die nicht mit dem Handy unterwegs sind, gibt es Lösungen, schreibt die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Sie empfiehlt hier die Unterstützung des Seniorenrates, der für solche Personen einen QR-Code beantragen kann, der dann mit Unterstützung von Verwandten oder Freunden ausgedruckt werden kann. Mit dem ausgedruckten QR-Code können sich diese Personen vor Ort im Testzentrum Jahnhalle oder im Rathaus testen lassen und das Papier auch in den Geschäften als Nachweis für ein negatives Testergebnis verwenden.

Wer ohne Smartphone unterwegs ist und sich spontan testen lassen möchte, kann auch ohne Termin in die Jahnhalle gehen. Dies ist dann allerdings mit Wartezeiten verbunden.

 
Wie oft kann man sich kostenlos testen lassen?

Jeder Bürger hat das Recht sich mindestens einmal wöchentlich testen zu lassen. Dies bedeutet er kann sich auch öfters testen lassen, sofern die Testkapazitäten ausreichen. Aktuell stehen genug Tests zur Verfügung, so dass Bürger sich mehrfach wöchentlich kostenlos in der Jahnhalle oder im Rathaus testen lassen können.

 
Was ist mit den in Betrieben durchgeführten Tests?

Wer ohnehin schon bei seinem Arbeitgeber von einer geschulten oder geeigneten Person getestet wird, kann sich dort auch das negative Testergebnis bescheinigen lassen und dieses als Nachweis für den Besuch von Geschäften, Friseuren und anderen nutzen.
 

Gilt dies auch für bei Dienstleistern (bspw. Friseuren) durchgeführten Tests?

Grundsätzlich ja, wird bei einem Friseurbesuch ein Schnelltest oder ein Selbsttest durchgeführt, kann dies auch bescheinigt werden. Dies sollte vorab mit dem Dienstleister geklärt werden.
 

Gilt dies auch für die Schultests?

Ja, die Tests die in den weiterführenden Schulen zweimal wöchentlich durchgeführt werden, gelten ebenfalls als Nachweis. Die Schulsekretariate können entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Allerdings muss hier beachtet werden, dass der Nachweis nur eine Gültigkeit von 24 Stunden hat.
 

Was ist mit dem Selbsttest Zuhause?

Dieser kann nicht als Nachweis genutzt werden. Theoretisch besteht jedoch die Möglichkeit, den Selbsttest direkt im Geschäft oder beim Friseur durchzuführen. Die Stadtverwaltung rät von dieser Variante allerdings ab, da die Kunden dann zum einen eine Viertelstunde vor dem Geschäft warten müssen bis sich das Ergebnis abzeichnet und zum anderen so auch die Gefahr besteht, dass symptomlos Infizierte bereits im Geschäft sind. Dazu kommt, dass dann auch nur in diesem Geschäft eingekauft werden kann und für weitere Einkaufs- und Friseurbesuche am gleichen Tag wiederum ein negativer Test benötigt wird.
 

Was ist mit Kleinkindern?

Kinder unter sechs Jahren können ihre Eltern ohne Testnachweis beim Einkaufen begleiten oder mit zum Friseur gehen.
 

Wird es noch mehr Teststationen geben?

Es ist gut möglich, dass weitere private Anbieter Teststellen anbieten.

  
Müssen sich auch geimpfte oder genesene Personen testen lassen?

Nein, vollständig geimpfte Personen und an Covid-19 genesene Personen sind von der Testpflicht befreit. Als geimpfte Personen gelten alle Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können. Als genesene Personen gelten alle, die bereits selbst positiv getestet waren und über einen Nachweis verfügen und keiner darauf beruhenden Absonderungspflicht mehr unterliegen. Die nachgewiesene Infektion darf höchstens sechs Monate zurückliegen.
Antworten auf Fragen rund um den Nachweis für geimpfte oder genesene Personen sind hier zu finden.