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Das Laub darf nicht auf die Straße gefegt werden.
© Stadt Gaggenau

12.11.24

Derzeit werfen die Bäume ihr Laub ab. Viele Blätter fallen auf die Gehwege und müssen von den Anwohnern entfernt werden. Denn: Nasses Laub kann eine rutschige Falle für Fußgänger werden.

Die Mitarbeiter der städtischen Tiefbauabteilung weisen auf diese Verpflichtung hin, die in der Streupflichtsatzung nachgelesen werden kann. Alle Grundstücksanlieger müssen dafür sorgen, dass die Gehwege und – falls diese nicht vorhanden sind – die Bereiche der Straße, die von Fußgängern genutzt werden, frei sind. Auch wenn die Blätter nicht von den eigenen Bäumen auf die Gehwege herabrieseln. „Im Sommer sorgen die Bäume für Schatten, dafür sind die meisten dankbar“, heißt es vonseiten der Stadtverwaltung. Kleinere Mengen Laub werden über die Biotonne entsorgt, größere Mengen müssen zum Gartenabfallplatz gebracht werden. Die Entsorgung für den ersten Kubikmeter ist kostenlos, ab dann kostet die Entsorgung 2,50 Euro.

Nicht zulässig ist es, das Laub auf die Straße zu kehren oder zu blasen. Auch darf es nicht vor die Kehrmaschinen geworfen werden. „So große Laubmengen können die Geräte gar nicht aufnehmen,“ so die Tiefbauabteilung.