1.9.26
Gerade am Wochenende wird gerne das eigene Auto gewaschen. Dabei weist die Stadt darauf hin, dass nicht jeder Standort dafür geeignet ist. Nach der Polizeiverordnung der Stadt Gaggenau ist das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt.
Auch auf Privatflächen müssen die Vorschriften zum Schutz von Abwasser, Boden und Gewässern beachtet werden. Beim Waschen können neben Reinigungsmitteln auch Öl-, Kraftstoff-, Brems- und Reifenrückstände in das Waschwasser gelangen. Dieses darf deshalb nicht einfach versickern oder über einen Regenwasserablauf in einen Bach oder ein anderes Gewässer gelangen. Besonders Motor- und Unterbodenwäschen gehören daher nicht auf den heimischen Hof oder Parkplatz.
Die Stadt empfiehlt, für die Fahrzeugwäsche Waschstraßen oder dafür vorgesehene Waschplätze zu nutzen. Dort wird das anfallende Schmutzwasser aufgefangen und fachgerecht behandelt.
Aktuell kommt hinzu: Wegen der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Rastatt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bis einschließlich 30. September verboten. Auch unabhängig davon bittet die Stadt darum, mit der Ressource Wasser sparsam umzugehen.
