28.09.2020
Geänderter Bebauungsplan "Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen“ ermöglich Kreiselbau
Mit einem Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat am Montagabend die Voraussetzungen für den Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Ottenauer Gewerbegebiet geschaffen. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets und die überwiegende Nutzung der großen Gewerbehallen durch Logistikunternehmen wird beabsichtigt, den Verkehrsknotenpunkt Selbacher Straße/Max-Roth-Straße im Stadtteil Ottenau bei Bedarf neu zu ordnen. Durch die Möglichkeit der immer weiter steigenden LKW Fahrten wird eine starke Beeinträchtigung der jetzigen Kreuzungssituation Max-Roth-Straße/Selbacher Straße befürchtet. Um dem entgegenzuwirken und ein erwartetes steigendes Verkehrsaufkommen bewältigen zu können, hatte die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen den Bebauungsplan "Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen" zu ändern.
Neben der Bebauungsplanänderung für die Ausweisung des Kreisels wird auch die Anpassung der durch die geänderte Verkehrsführung betroffenen, angrenzenden Gewerbeflächen unumgänglich. Dasnördlich der Max-Roth-Straße bestehende, aber unbebaute Flurstück 10802, erfährt eine Verkleinerung. Ebenso Teile des Parkplatzes östlich der Selbacher Straße. Die Flächen werden für die Umsetzung des Kreisels als Straßenfläche benötigt.
Die Festsetzungen für das Flurstück 10802, welches als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt ist und bleibt, werden weitestgehend aus dem bisher rechtsgültigen Bebauungsplan übernommen. Es ergeben sich lediglich Veränderungen im Zuschnitt und bei der verkehrlichen Erschließung der Fläche. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, sowohl eine direkte Zu- als auch eine direkte Abfahrt von der Max-Roth-Straße aus herstellen zu können, sobald der Kreisel errichtet ist. Ordnungsrechtlich (durch Beschilderung) wird aber in diesem Fall sichergestellt, dass auf das Grundstück nur Rechtsabbieger einfahren und von diesem auch nur Rechtsabbieger ausfahren können, sodass gefährliches Linksabbiegen vor dem Lebensmittelmarkt vermieden werden kann. Diese Regelung ist aufgrund des bereits vorhandenen Kreisels sowie des geplanten Kreisels problemlos umsetzbar.
