Baugenehmigung

Die Baugenehmigung hat als behördliche Zulassung doppelte Wirkung. Sie bestätigt die Übereinstimmung des Vorhabens mit allen anzuwendenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und gestattet durch die Baufreigabe den Beginn des Vorhabens.

Eine Baugenehmigung schützt den Bestand einer baulichen Anlage auch, wenn sich die anzuwendenden Vorschriften ändern. Eine bestandskräftige Baugenehmigung gilt auch für und gegen Dritte, insbesondere gegenüber den Nachbarn und für Rechtsnachfolger.

Achtung:

Seit dem 1. Januar 2022 sind Bauanträge, Bauvoranfragen usw. digital einzureichen. Hierbei müssen die Anträge (Formulare und Planunterlagen) in einzelne PDF-Dateien (je eine Datei z.B. für Antragsformulare, Baubeschreibung, Lageplan, Grundrisse, Ansichten etc.) per E-Mail an baurecht@gaggenau.de gesendet werden.

Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind weiterhin in Papierform einzureichen.

Bei Rückfragen steht die Abteilung Baurecht gerne zur Verfügung.