Die Baulandumlegung ermöglicht in Gebieten, in denen ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, die Bildung von baufähigen Grundstücken. Sie wird im Bedarfsfall von der Stadt durchgeführt und kann nicht von den Bürgern selbst beantragt werden.
Baulandumlegung
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Liegenschaften und Forst
Leitung:
Monika Rutschmann
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau Fax: 07225 962-377
E-Mail: liegenschaften@gaggenau.de
Öffnungszeiten
!Terminvereinbarung erforderlich
| Montag |
| 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
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| 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
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