Baulast

Eine Baulast sichert gesetzliche Voraussetzungen einer Bebauung, die nicht von vornherein bestehen, beziehungsweise die der Bauherr nicht selbst herstellen kann. Kann zum Beispiel die erforderliche Abstandsfläche eines Gebäudes nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden, so kann der Nachbar die Verpflichtung übernehmen, eine abgegrenzte Fläche auf seinem Grundstück unüberbaut zu lassen, um so die Abstandsfläche zugunsten des Bauvorhabens herzustellen. Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baurechtsbehörde, nicht gegenüber dem Nachbarn. Sie wird im Baulastenbuch der Baurechtsbehörde eingetragen und gilt auch im Falle der Rechtsnachfolge.

Bitte beachten Sie, dass Auskünfte aus dem Baulastenbuch und die Erstellung von Auszügen kostenpflichtig sind und nur auf schriftlichen Antrag – gegebenenfalls unter Vorlage einer erforderlichen Vollmacht des Eigentümers – erteilt werden können.