Bauvorbescheid

Vor Einreichung eines Bauantrages können auf schriftlichen Antrag durch den Bauherrn einzelne Fragen des Bauvorhabens durch schriftlichen Bescheid geklärt werden. Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre lang und bindet auch Dritte, insbesondere die Nachbarn. Die im Rahmen des Bauvorbescheides gestellten Fragen sind konkret und eindeutig zu formulieren.

Das Stellen eines Antrages auf Erlass eines Bauvorbescheides, auch Bauvoranfrage genannt, empfiehlt sich immer dann, wenn die auf einem Grundstück geltenden baurechtlichen Rahmenbedingungen verbindlich geklärt werden sollen, z. B. wenn vor einem Grundstückskauf abgeklärt werden soll, ob das gewünschte Haus gebaut werden kann.

Achtung:

Seit dem 1. Januar 2022 sind Bauanträge, Bauvoranfragen usw. digital einzureichen. Hierbei müssen die Anträge (Formulare und Planunterlagen) in einzelne PDF-Dateien (je eine Datei z.B. für Antragsformulare, Baubeschreibung, Lageplan, Grundrisse, Ansichten etc.) per E-Mail an baurechtsamt@gaggenau.de gesendet werden.

Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind weiterhin in Papierform einzureichen.

Bei Rückfragen steht die Abteilung Baurecht gerne zur Verfügung.