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Der Gartenabfallplatz in Bad Rotenfels braucht einen neuen Standort.
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06.08.2020

Zur Unterstützung des langjährigen Erweiterungswunschs eines bereits im Bad Rotenfelser Industriegebiet „Holderwäldele“ ansässigen Metallrecyclingbetriebes bzw. zur Ermöglichung der Ansiedlung sonstiger Unternehmen der gleichen Nutzungsart soll eine östliche Teilfläche der im Flächennutzungsplan 2005 als gewerblich ausgewiesenen Bauflächen entwickelt werden. Diese Baufläche stellt eine der letzten Möglichkeiten für die Neuausweisung zu diesem Zwecke auf Gaggenauer Stadtgebiet dar.

Die Fläche ist etwa 4,6 Hektar groß und befindet sich im Anschluss an das bestehende Industriegebiet „Holderwäldele, Wissigfeld, Stampfelwörth, Kleine Feldele“ in Richtung der Gemeinde Bischweier zwischen der Kreisstraße 3737 und der Bahnlinie. Das Plangebiet wird derzeit weitgehend extensiv landwirtschaftlich genutzt. Zudem befindet sich innerhalb des Gebietes der städtische Gartenabfallplatz, für den eine neue Fläche gesucht wird.

Die Erschließung der Fläche für den Schwerlastverkehr erfolgt über das bestehende Baugebiet. Der Anschluss über den Hühnergraben soll für die notwendige Erschließung mehrfach, aber punktuell durch Brücken erfolgen. Von der Kreisstraße wird nur eine Einfahrt für PKW sowie die Abfallentsorgung, Feuerwehr, landwirtschaftlichen Verkehr u.ä. zugelassen. Innerhalb der Fläche sollen unter anderem eine Verladehalle mit Bahnanschluss, eine LKW-Halle sowie ein Containerabstellplatz und PKW-Stellplätze entstehen.

Für die Bebauungsplanung ist eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt worden. Die dort vorgeschlagene Lärmkontingentierung wird im Bebauungsplan aufgegriffen.

Unabhängig davon wird zum Minimieren des Lärms teilweise eine geschlossene Gebäudewand als Lärmabschirmung zum Schutz der Umgebung als bauliche Schallschutzmaßnahme festgesetzt. Zum Lärmschutz innerhalb des Plangebiets werden schalldämmende Außenbauteile für Bürogebäude und ähnliche Gebäude festgesetzt. Mit vier Gegenstimmen billigte der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf und beauftragte die Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages sowie eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der unteren Naturschutzbehörde.