Bebauungsplanung

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der konkrete Bebauungsvorgaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung beinhaltet und Festsetzungen zur Erschließung trifft. Er wird auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes als örtliche Satzung erlassen und besteht aus einem zeichnerischen Teil und einem Textteil sowie häufig örtlichen Bauvorschriften.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Aufstellungsverfahrens im Baugesetzbuch. Hierbei unterscheidet man das 2-stufige Verfahren, welches vor allem bei Bebauungsplänen im Außenbereich Anwendung findet und dem u.U. möglichen vereinfachten (einstufigen) Verfahren im Innenbereich.

Beim 2-stufigen Verfahren haben Bürger und Träger öffentlicher Belange bei der frühzeitigen Beteiligung und dann später noch einmal während der Offenlage die Möglichkeit, sich über Ziele und Inhalte der Planung zu informieren und sich dazu zu äußern. Beim einstufigen Verfahren fällt die frühzeitige Beteiligung weg.

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan als Satzung. Die einzelnen Verfahrensschritte und Auslegungszeiten werden in der Gaggenauer Woche öffentlich bekannt gegeben.

Aktuelle Auslegungen finden Sie unter:

https://www.gaggenau.de/oeffentliche-auslegungen.13737.htm