Bestattung

Bestattungen gibt es in Form von Erdbestattungen (Beerdigungen) und Feuerbestattungen (Urnenbeisetzungen).
Jede verstorbene Person muss bestattet werden. Sowohl Erdbestattungen als auch Urnenbeisetzungen
dürfen nur auf Bestattungsplätzen (Friedhöfe, Friedwald) erfolgen.

Bestattungspflichtige Personen sind der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern,
die volljährigen Geschwister und die Enkelkinder des Verstorbenen. Die Ausschlagung des Erbes entbindet
nicht von der Bestattungspflicht.

Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von der Friedhofsverwaltung.

Gebühren

Die Kosten für Beerdigungen, Trauerfeiern und Urnenbeisetzungen sowie die Grabplatzgebühren tragen die Bestattungspflichtigen.