Bildungs- und Teilhabepaket

Erhalten Sie bereits Sozialhilfe (wie beispielsweise Grundsicherung) nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsyblG), Wohngeld oder Kinderzuschlag, können Sie auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Sie erhalten aus diesem Paket beispielsweise einen Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf Ihres Kindes und die Schülerbeförderung, für Lernförderung (Nachhilfe), das Mittagessen oder einen Ausflug der Kita, Schule oder dem Hort sowie zu Mitgliedsbeiträgen für den Sportverein oder andere Sport-, Freizeit- und Kulturangebote.

Die Anträge können Sie beim Ausländer- und Sozialwesen stellen.

Die Leistungen aus diesem Paket werden vom Landratsamt Rastatt, Sozialamt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Tel. 07222 / 381-0, http://www.landkreis-rastatt.de gezahlt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Sind Sie Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten Sie Ihre Anträge beim zuständigen Jobcenter.