Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist der von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Nachweis für den legalen Aufenthalt (Aufenthaltstitel) von Angehörigen von Drittstaaten zum Zwecke der Erwerbstätigkeit.

Die Blaue Karte EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen. Den Inhabern der Blauen Karte EU soll das gleiche Entgelt wie den Unionsbürgern in vergleichbarer Position zugestanden werden. Ansprüche auf Berufsbildung oder Sozialhilfe werden davon nicht berührt, wenn auch eine Gleichstellung bei den sozialen Transferleistungen angestrebt wird.

Die Blaue Karte ist auf ein bis vier Jahre befristet.

Für die Antragstellung sind grundsätzlich vorzulegen:

  • gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate bzw. aktueller Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld, SGB II- oder XII-Leistungen oder aktueller Rentenbescheid
  • Mietvertrag bzw. Grundbuchauszug
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Lichtbild (biometrisch)
  • Bei Abholung der entsprechenden Formulare erhalten Sie die Information über weitere vorzulegende Nachweise


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.