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02.11.2020

Seit heute treten in Baden-Württemberg durch die geänderte Corona-Verordnung neue Regeln in Kraft. Eine Zusammenfassung der Maßnahmen gibt es hier. Ebenso hat das Land eine Übersicht darüber erstellt, welche Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche weiterhin offen bleiben und welche schließen müssen. Die Regelungen der Verordnung gelten befristet bis zum 30. November.