Demonstrationen/Kundgebungen/Versammlungsrecht

Geplante öffentliche Demonstrationen und Kundgebungen (= öffentl. Versammlungen) unterliegen den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes.
Dieses verlangt u.a. die Anmeldung spätestens 48 Stunden vor Durchführung bei der Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung. Eine Anmeldung kann sowohl schriftlich wie mündlich erfolgen.

Für weitere Auskünfte hierzu stehen wir gerne zur Verfügung.