Denkmalschutz

Der Denkmalschutz richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Eine Eintragung in das Denkmalbuch ist nicht Voraussetzung für die Denkmaleigenschaft einer baulichen Anlage. Geschützt können auch nur Teile eines Bauwerkes sein.

Wenn Ihr Gebäude Eigenschaften aufweist, die den Denkmalschutz nahelegen, können Sie sich an die Baurechtsbehörde, die auch die Untere Denkmalschutzbehörde ist, wenden.

Sollen bauliche Veränderungen an Kulturdenkmalen vorgenommen werden, müssen sie vor Ausführung mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Achtung:

Seit dem 1. Januar 2022 sind Bauanträge, Bauvoranfragen usw. digital einzureichen. Hierbei müssen die Anträge (Formulare und Planunterlagen) in einzelne PDF-Dateien (je eine Datei z.B. für Antragsformulare, Baubeschreibung, Lageplan, Grundrisse, Ansichten etc.) per E-Mail an baurechtsamt@gaggenau.de gesendet werden.

Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind weiterhin in Papierform einzureichen.

Bei Rückfragen steht die Abteilung Baurecht gerne zur Verfügung.