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Der Winterdienst wird im Schichtwechsel organisiert.
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09.12.22

Langsam aber sicher neigt sich das Jahr dem Ende und der Winterzeit entgegen. Die Technischen Betriebe der Stadt Gaggenau sind dementsprechend gerüstet, um die rund 180 Kilometer Straßen und Wege, Bushaltestellen, Geh- und Radwege sowie die AVG Haltestellen im gesamten Stadtgebiet zu räumen und zu streuen.

Rund 50 Mitarbeiter sind in Wechselschichten im Winterdienst tätig. Die Mitarbeiter besetzten die Räumfahrzeuge und bilden Handkolonnen, um an nicht befahrbaren Stellen zu räumen. Zudem werden für verschiedene Bereiche Fremdfirmen eingesetzt. Geräumt wird nach Abfolge eines Prioritätenplan in drei Stufen ab 3 Uhr in der Frühe. Dabei stehen die Durchgangsstraßen mit überörtlicher Bedeutung, Brücken sowie die AVG Haltestellen an erster Stelle.

An zweiter Stelle kommen die Sammelstraßen, die zu einer Durchgangstraße führen. An dritter Stelle werden Anliegerstraßen ohne nennenswerten Durchgangsverkehr sowie kleine Straßen und Wege vom Schnee befreit. Je nach Witterung, beispielsweise bei dauerhaftem Schneefall kann es passieren, dass nicht immer alle Prioritäten abgearbeitet werden können, bittet die Stadtverwaltung um Verständnis. Die B462 sowie Land- und Kreisstraßen außerorts gehören nicht in den Zuständigkeitsbereich der Technischen Betriebe. Diese werden von der Straßenmeisterei des Landkreises Rastatt betreut.

Die Technischen Betriebe bitten im Falle eines Wintereinbruchs Rücksicht zu nehmen und im Straßenverkehr die Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen. Leider sei es nicht möglich alle Straßen innerhalb kürzester Zeit zu räumen, verweist die Stadt auf den Prioritätenplan. Damit der Winterdienst zügig durchgeführt werden kann, bittet die Stadt alle Bürger darum, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass die Großfahrzeuge ungehindert den Räum- und Streuvorgang durchführen können. Werden diese durch parkende Fahrzeuge behindert, kommt es zu unnötigen Verzögerungen.

Weiter erinnert die Stadt daran, dass alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Räum- und Streupflicht zu beachten und vor ihren Grundstücken zum Räumen und Streuen verpflichtet sind.