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30.04.2020

Maibaumstellen, Maihock, Maiwanderung, Mairadtour – kaum ein anderer Feiertag lockt die Menschen mehr zu gemeinsamen Aktivitäten im Freien. Und dieses Jahr? Die Möglichkeiten sind eingeschränkt, die gemütlichen Feste müssen entfallen, das Maibaumstellen ist maximal mit dem Kran erlaubt und der Ausflug mit der ganzen Clique ist schlicht verboten. Die Coronaverordnung des Landes gilt bezüglich des Kontaktverbotes rund um die Uhr und jeden Tag gleich. Das bedeutet, dass es für den ersten Mai keine Ausnahmen aber auch keine "Sonderverbote" gibt. Die Stadtverwaltung appelliert eindringlich an die Bevölkerung, auf Gruppenausflüge zu verzichten und appelliert an die Vernunft und Verantwortung der Bürger.

„Das hat beispielsweise auch an Ostern relativ gut funktioniert, obwohl auch da das Wetter zur Grüppchenbildung im Freien verführte“, resümiert Ordnungsamtsleiter Dieter Spannagel. Er verweist darauf, dass die Polizei unterwegs sein wird  auch an den bekannten Treffpunkten - und kontrollieren wird. Verstöße werden gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. Wer gegen die Corona-Verordnung des Landes verstößt, der muss auch mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Die Höhe hängt von der Art des Deliktes ab. Wer beispielswiese das Kontaktverbot nicht einhält – im öffentlichen oder auch privaten Raum – muss mit einem Bußgeld zwischen 100 und 1.000 Euro rechnen. Möglich ist die traditionelle Mai-Wanderung in Begleitung mit nur einer weiteren Person oder mit den Personen aus dem gleichen Haushalt. Gruppenbildungen sind verboten und damit auch das gemeinsame Grillen auf öffentlichen Plätzen oder gar in der freien Natur. Zuhause im eigenen Garten (oder im Haus) dürfen sich Menschen mit bis zu fünf Personen oder mit den Personen aus dem eigenen Haushalt oder aber mit ihren Verwandten in gerader Linie und deren Ehe- oder Lebenspartnern treffen. Familie und zusätzlich fünf Personen geht allerdings nicht.