02.12.2020
Noch wird das bunte Farbenspiel des Herbstes bewundert, doch die Technischen Betriebe der Stadt Gaggenau sind aktuell in ständiger Alarmbereitschaft und für den ersten Kälteeinbruch mit Schnee und Eis gerüstet.
Rund 180 Kilometer Straßen und Wege sowie Geh- und Radwege werden von den Technischen Betrieben der Stadt Gaggenau geräumt. Dazu kommen die Bushaltestellen sowie die AVG-Haltestellen im gesamten Stadtgebiet. Für den Winterdienst werden insgesamt 50 Mitarbeiter in Wechselschichten eingesetzt. Die Mitarbeiter besetzen die Räumfahrzeuge und bilden Handkolonnen für die Durchführung an nicht befahrbaren Stellen. Des Weiteren werden für verschiedene Bereiche Fremdfirmen eingesetzt. Ausdrücklich weist die Verwaltung darauf hin, dass die B462 sowie die Landes- und Kreisstraßen von der Straßenmeisterei des Landkreises geräumt werden.
Geräumt wird nach Abfolge eines Prioritätenplans in drei Stufen. Wobei die Durchgangsstraßen mit überörtlicher Bedeutung, Brücken sowie die AVG Haltestellen an erster Stelle stehen. Priorität zwei haben Sammelstraßen, die zu einer Durchgangstraße führen. An dritter Stelle kommen Anliegerstraßen ohne nennenswerten Durchgangsverkehr sowie kleine Straßen und Wege. „Je nach Witterung, beispielsweise bei dauerhaftem Schneefall, kann es passieren, dass nicht immer alle Prioritäten abgearbeitet werden können“, erklärt Mirco Rothenberger von den Technischen Betrieben.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass es an einzelnen Tagen, beispielsweise bei dauerhaftem Schneefall passieren kann, dass nicht immer alle Prioritäten wie gewünscht und geplant abgearbeitet werden können. „Wir können leider nicht alle Straßen innerhalb kürzester Zeit räumen“, bittet Rothenberger die Verkehrsteilnehmer deshalb auch darum, die Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen.
Ein wichtiger Aspekt bei der zügigen Ausführung des Winterdienstes ist das Parkverhalten der Bürger. Hier bittet die Stadtverwaltung die Bürger ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass die Großfahrzeuge ungehindert den Räum- und Streuvorgang durchführen können. Werden diese durch parkende Fahrzeuge behindert, kommt es zu unnötigen Verzögerungen.
Die Stadtverwaltung erinnert zudem die Grundstückseigentümer daran, dass sie nach der städtischen Satzung zur Räum- und Streupflicht zum Winterdienst auf Flächen vor ihrem Grundstück wie Gehwege verpflichtet sind.
