Ehe- und Altersjubilare

Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder weitere fünfte Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Wer keine Veröffentlichung (in der Gaggenauer Woche, im Badischen Tagblatt oder in den Badischen Neuesten Nachrichten) wünscht, kann persönlich oder schriftlich beim Bürgerbüro eine Pressesperre beantragen.

Bitte legen Sie folgende Dokumente vor:
- Personalausweis/Reisepass oder Aufenthaltstitel