Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie als deutscher Staatsbürger im Ausland die Ehe schließen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen
ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis dokumentiert dem ausländischen Standesamt, dass gegen die
dort beabsichtigte Eheschließung nach deutschem Recht kein Hindernis besteht.

Bitte wenden Sie sich hierzu an das Standesamt Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, sofern Sie
im Ausland wohnen an das Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes oder letzten Aufenthalts in Deutschland. Soweit wir
für die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses zuständig sind, erteilen wir Ihnen gerne Auskunft
über die hierzu notwendigen Unterlagen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige
Standesamt.

Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger in Deutschland heiraten möchten, benötigen Sie von Ihrem Heimatstaat
ebenso ein Ehefähigkeitszeugnis. Bitte wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Heimatbehörde. Mit dem
Ehefähigkeitszeugnis aus Ihrem Heimatstaat wird dem deutschen Standesamt nachgewiesen, dass nach dortigem Recht
keine Ehehindernisse bestehen.

Allerdings stellen nicht alle Staaten Ehefähigkeitszeugnisse aus. In diesen Fällen ist es dann notwendig, bei dem
hier zuständigen Oberlandesgericht Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisse zu beantragen. Das
Standesamt erteilt Ihnen hierzu gerne weitere Informationen.

Gebühren

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis:
65 Euro; jedoch 110 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist.

Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis:
nach Gebührenregelung des jeweiligen Staates