Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen

Wenn Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger im Ausland heiraten möchten:
Viele Länder verlangen ein Ehefähigkeitszeugnis, bevor eine Eheschließung durchgeführt werden kann. Das Ehefähigkeitszeugnis dokumentiert dem ausländischen Standesamt, dass gegen die dort beabsichtigte Eheschließung nach deutschem Recht kein Hindernis besteht.

Bitte wenden Sie sich hierzu an das Standesamt Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts. Sofern Sie im Ausland wohnen wenden Sie sich an das Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes oder letzten Aufenthalts in Deutschland. 

In Gaggenau können eine das Ehefähigkeitszeugnus jederzeit online oder persönlich beim Standesamt beantragen.

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-ande…

Die Eheschließenden

  • müssen volljährig sein
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis online oder persönlich beantragen.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Standesamt nach, in welchen Sprachen das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann. Je nach Verwendungsland kann eine Übersetzung, Überbeglaubigung (Apostille) oder Legalisation erforderlich sein oder entfallen.

Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis vor der Eheschließung beantragen. Planen Sie ein, dass das deutsche Standesamt Ihre Ehefähigkeit prüft und das Standesamt im Ausland weitere Prüfungen durchführt. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

  • Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich)
  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, diese ist in jedem Bürgerbüro erhältlich.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich gerne von uns per E-Mail beraten: standesamt@gaggenau.de

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis: 65 Euro; jedoch 110 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist.

Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis: nach Gebührenregelung des jeweiligen Staates

hängt vom Einzelfall ab

Personenstandsgesetz (PStG)
§ 39 - Ehefähigkeitszeugnis

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
§ 51 - Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1309 - Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)
§ 5 - Erhebung von Gebühren und Auslagen, in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder Staatsbürger in Deutschland heiraten möchten:
Ausländer/innen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung in Deutschland kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

Manche Staaten stellen jedoch kein Ehefähigkeitszeugnis aus. In solchen Fällen muss eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Oberlandesgericht beantragt werden. Das Standesamt unterstützt Sie gerne mit weiteren Informationen zu diesem Verfahren.