Eheschließung

Sofern Sie die Eheschließung beabsichtigen, müssen Sie diese zuvor beim Standesamt anmelden. Wenden Sie sich bitte hierzu an das für Ihren Wohnsitz oder den Wohnsitz Ihrer künftigen Ehefrau/Ihres künftigen Ehegatten zuständige Standesamt.

Sodann prüft die Behörde die Ehevoraussetzungen. Über die hierfür notwendigen und einzureichenden Urkunden/Dokumente erteilt Ihnen das Standesamt gerne Auskunft.

Nach Prüfung der Ehevoraussetzungen kann die Eheschließung bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.

Im Standesamtsbezirk Gaggenau können Eheschließungen an folgenden Orten stattfinden:

  • Trauzimmer des Standesamts im Rathaus Gaggenau
  • ehemalige Rathäuser in den Stadtteilen Feiolsheim, Michelbach, Oberweier, Selbach und Sulzbach
  • Hirtenhaus Michelbach
  • Haus Kast in Hörden
  • Schloss Rotenfels (Landesakademie)

Standesamtliche Eheschließungen sind möglich:

Montag bis Donnerstag:    vor- und nachmittags
Freitag und Samstag:       vormittags