Heiraten in Gaggenau - Eheschließung anmelden

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Die Eheanmeldung erfolgt am Wohnsitzstandesamt. In Gaggenau erfolgt die Eheanmeldung online oder persönlich.

Die Behörde prüft dann die Ehevoraussetzungen. Nach der Prüfung kann die Eheschließung bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.

An folgenden Orten können Sie im Standesamtsbezirk Gaggenau heiraten:

  • Trauzimmer des Standesamts im Rathaus Gaggenau
  • ehemalige Rathäuser in den Stadtteilen Freiolsheim, Michelbach, Oberweier, Selbach und Sulzbach
  • Hirtenhaus Michelbach
  • Haus Kast in Hörden
  • Schloss Rotenfels (Landesakademie)

Standesamtliche Trauzeiten: 

  • Montag bis Donnerstag: Vormittags und nachmittags
  • Freitag und Samstag:Nur vormittags

Eine Ehe kann in Deutschland nur von volljährigen Personen angemeldet werden – das bedeutet: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Was muss man dabei beachten?

  • Mindestalter: Eine Ehe ist nur erlaubt, wenn beide Partner volljährig sind (mindestens 18 Jahre alt).
  • Verwandtschaft: Eine Ehe zwischen nahen Verwandten ist verboten. Das gilt zum Beispiel für:
    • Eltern und Kinder
    • Geschwister und Halbgeschwister
      Auch wenn die Verwandtschaft durch Adoption entstanden ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.
  • Keine Doppelehen: Wer schon verheiratet ist, darf nicht erneut heiraten. Eine frühere Ehe muss zuerst beendet sein – durch:
    • Scheidung
    • den Tod des Ehepartners
    • oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil
  • Ausländische Scheidungen: Wenn Sie im Ausland geschieden wurden, muss diese Scheidung in den meisten Fällen zuerst in Deutschland anerkannt werden. Eine Ausnahme gilt oft für Länder der Europäischen Union (EU).
  • Lebenspartnerschaft: Falls Sie früher eine eingetragene Lebenspartnerschaft hatten, muss auch diese vorher aufgelöst sein.

Welche Unterlagen Sie für die Eheanmeldung benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bitte wenden Sie sich per Mail an standesamt@gaggenau.de und Sie erhalten von uns alle Informationen über die benötigten Dokumente.

Für die Anmeldung und Durchführung Ihrer Eheschließung fallen je nach Situation unterschiedliche Gebühren an.

Gebühren im Überblick:

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 65,00 EUR
  • Prüfung der Ehefähigkeit bei ausländischem Recht (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 110,00 EUR
  • Prüfung der Ehefähigkeit mit Befreiungsverfahren vom Ehefähigkeitszeugnis: 130,00 EUR
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: 45,00 EUR
  • Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten (z. B. am Abend oder Wochenende): 110,00 EUR
  • Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg (als dem, bei dem die Anmeldung erfolgte): 45,00 EUR

Hinweis: Weitere Kosten können entstehen, zum Beispiel: wenn die Trauung nicht in den Diensträumen des Standesamts stattfindet (z. B. auf einem Schloss oder an einem besonderen Ort)