Sofern Sie die Eheschließung beabsichtigen, müssen Sie diese zuvor beim Standesamt anmelden. Wenden Sie sich bitte hierzu an das für Ihren Wohnsitz oder den Wohnsitz Ihrer künftigen Ehefrau/Ihres künftigen Ehegatten zuständige Standesamt.
Sodann prüft die Behörde die Ehevoraussetzungen. Über die hierfür notwendigen und einzureichenden Urkunden/Dokumente erteilt Ihnen das Standesamt gerne Auskunft.
Nach Prüfung der Ehevoraussetzungen kann die Eheschließung bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.
Im Standesamtsbezirk Gaggenau können Eheschließungen an folgenden Orten stattfinden:
- Trauzimmer des Standesamts im Rathaus Gaggenau
- ehemalige Rathäuser in den Stadtteilen Feiolsheim, Michelbach, Oberweier, Selbach und Sulzbach
- Hirtenhaus Michelbach
- Haus Kast in Hörden
- Schloss Rotenfels (Landesakademie)
Standesamtliche Eheschließungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag: vor- und nachmittags
Freitag und Samstag: vormittags