Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.

Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.

Die für Sie zuständige Einbürgerungsbehörde ist das Landratsamt Rastatt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Tel. 07222 / 381-0 und unter http://www.landkreis-rastatt.de