Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist ein städtebaulicher Rahmenplan. Er gründet sich auf das Baugesetzbuch und ist für spezifische Themenfelder der räumlichen Planung zu erstellen.
Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll die räumliche Entwicklung des großflächigen Einzehandels in der Stadt Gaggenau gesteuert werden.

Vorrangiges Ziel ist es, die Innenstadt und die Stadtteilzentren in der Talschiene zu stärken und attraktiver zu gestalten. Das Konzept ist Grundlage für die Steuerung von Einzelhandelsstandorten durch die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Daneben dient das Konzept auch dazu, die auf Grund der Tallage besonders raren Gewerbeflächen für deren eigentliche Zweckbestimmung "Gewerbe" sowie "Handwerk" zu sichern.
Es wurde im Jahr 2010 erstmals durch den Gemeinderat beschlossen - sowie 2022 gesamthaft fortgeschrieben - und stellt eine Selbstbindung der Gemeinde dar. Es ist nicht unmittelbar für Bürger oder Unternehmen rechtsverbindlich, sondern wirkt indirekt, indem es vor allem auf dem Wege der Bebauungsplanung umgesetzt wird.