20.2.26
Privatpersonen, die regelmäßige Zahlungen an die Stadt von einem Bank-Konto abbuchen lassen möchten, müssen dafür kein Papierformular mehr ausfüllen und es an die Stadt zurückschicken. SEPA-Lastschrift-Mandate können jetzt online erteilt werden. Daneben können die entsprechenden Formulare weiterhin heruntergeladen und auf Papier ausgefüllt werden.
„Die Möglichkeit, die Einzugsermächtigung online zu erteilen, bietet sowohl für den Bürger als auch für die Verwaltung einige Vorteile: Sie erleichtert für uns alle den Zahlungsverkehr und ist sicher“, erklärt Florian Mertens, Leiter der Stadtkasse. Egal, ob Grundsteuer, Hundesteuer oder Kindergartengebühren zu bezahlen sind oder sich die Bankverbindung ändert: Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann bequem mit dem Smartphone oder einem anderen Endgerät erteilt werden – von jedem Ort aus, also auch mal schnell auf dem Sofa.
So einfach geht es:
1. www.gaggenau.de/sepa aufrufen
2. persönliche Angaben mit E-Mail-Adresse und Buchungszeichen eingeben
3. Bestätigung per E-Mail erhalten
Die Gebühren- oder Steuerbescheide werden derzeit zusammen mit einem Papierformular für die Einzugsermächtigung verschickt. Die Schreiben sollen zusätzlich mit dem QR-Code versehen werden, der auf die entsprechende Seite auf der städtischen Homepage lenkt.
Die Stadt wirbt generell dafür, dass Bürger ein Lastschrift-Mandat erteilen, statt die Beiträge an die Stadt zu überweisen. Gerade wenn es um regelmäßige Beträge geht, sei dies praktisch. „Wir hatten schon häufiger Fälle, dass wir sehr kleine Beträge anmahnen mussten, weil sie nicht rechtzeitig überwiesen wurden. Da fielen manchmal sogar Mahngebühren an, die die eigentliche Zahlungssumme überschritten. Durch eine Einzugsermächtigung lassen sich also auch unnötige Kosten vermeiden“, erklärt Florian Mertens. Zudem sind Erstattungen schneller möglich.
Konfrontiert werde die Stadtkasse häufiger mit der Sorge, dass die Stadt dann „ja alles abbuchen“ könne. Diesbezüglich kann die Stadtverwaltung beruhigen: Es erfolgen keine beliebigen Abbuchungen. Buß- oder Ordnungsgelder zum Beispiel werden nicht direkt eingezogen. Diese müssen von den betroffenen Bürgern aktiv überwiesen werden. Zudem können falsche Lastschrift-Buchungen über die Bank zurückgefordert werden.
Für Bürgerinnen und Bürger, die die digitalen Möglichkeiten nicht nutzen, werden vorerst weiterhin Formulare zum Herunterladen oder in Papierform angeboten. Diese müssen dann zur Stadtverwaltung gebracht oder geschickt werden. Gleiches gilt für Geschäftskunden. Sie können das Lastschriftmandat noch nicht online erteilen und müssen weiterhin ihre Unterschrift auf heruntergeladenen Vordrucken leisten.
Für bisher erteilte Lastschriftmandate besteht kein Handlungsbedarf. Sie laufen normal weiter.
