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Die Eisenbahnbrücke für Fußgänger in Ottenau wird abgerissen.
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28.07.2022

Mehrheitlich abgelehnt wurde jüngst die Erneuerung der 1953 erbauten Fußgängerbrücke in Höhe der Kapellenstraße in Gaggenau-Ottenau über die Bahnlinie. Sie verbindet die Haydnstraße mit dem Bergweg bzw. der Hauptstraße.

Ende 2017 wurde diese Fußgängerbrücke einer Bauwerkshauptprüfung unterzogen. Die Schäden an der Brücke waren schon damals so massiv, dass nur noch von einer Restnutzungsdauer von wenigen Jahren ausgegangen werden musste. Seitdem wurden auf Hinweis des Prüfers Sonderprüfungen im Halbjahresrhythmus durchgeführt. Bei der letzten Prüfung wurde der Rückbau noch im Jahr 2022 empfohlen, da davon auszugehen ist, dass nach der nächsten Sonderprüfung die Sperrung der Brücke angeordnet werden muss. Eine Sanierung der Brücke ist wirtschaftlich nicht möglich.

Die anstehende Sanierung/Erneuerung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung im Juni 2018 erörtert. Damals war der Gemeinderat tendenziell für einen Erhalt der Fußgängerbrücke, so dass eine Erneuerung geplant wurde. Aufgrund der neuen Sicherheitsvorschriften muss der Abstand zwischen der stromführenden Oberleitung und der Brückenunterkante allerdings um etwa 60 Zentimeter Lichthöhe vergrößert werden. Somit wird der Brückenzugang auf beiden Seiten um vier zusätzliche Stufen erhöht. Eine Barrierefreiheit kann wegen der Topographie somit leider nicht erreicht werden. Eine Rampe mit der vorgegebenen, rollstuhlgerechten Steigung von maximal sechs Prozent würde aufgrund der natürlichen Steigung der angrenzenden Straßen eine Länge erreichen, die technisch nicht mehr umsetzbar ist, hieß es jüngst im Gemeinderat. Die mangelnde Barrierefreiheit sowie die Frage nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis führte in der Diskussion des Gemeinderates dazu, dass sich das Gremium mehrheitlich entschied, auf einen Neubau zu verzichten und die alte Brücke abzubauen.

Die Kosten für den Rückbau werden auf 50 000 Euro geschätzt. Ein Neubau hätte weitere 250 000 Euro gekostet. Der “Abriss” wird vermutlich gegen Ende des Jahres bzw. im neuen Jahr erfolgen.