Aktuelles
© Stvw.

27.09.2021

Ein weiteres Mal entschied der Gaggenauer Gemeinderat an der vergangenen Sitzung auf Betreuungsbeträge zu verzichten, nachdem die Einrichtungen coronabedingt geschlossen waren. Die Stadtverwaltung schlug dem Gremium vor, in den drei städtischen Kindergärten in Freiolsheim, Hörden und Oberweier die Erhebung von Kindergartenbeiträgen für den Monat Mai 2021 zu erlassen. Bislang war der Betrag nur ausgesetzt worden. Auch den Trägern der übrigen Einrichtungen hatte die Stadt dieses Verfahren empfohlen.

Auf 21.000 Euro summieren sich monatlich die Elternbeiträge in den drei städtischen Kindergärten. Hinzu kommen ca. 52.500 Euro pro Monat für entfallende Entgelte für die kommunale Schulkindbetreuung (einschließlich Verpflegungsentgelte). Nachdem auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kinder- und Schulkindbetreuung zunächst nur vorläufig verzichtet wurde, entschied sich der Gemeinderat zur Abgeltung aller pandemiebedingten Beeinträchtigungen der Kinder- und Schulkindbetreuung im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021 auf die Erhebung des Elternbeitrages für den Monat Mai 2021 endgültig zu verzichten. Dies gilt verständlicherweise nicht, wenn während der pandemiebedingten Schließung eine Notbetreuung genutzt wurde. Familien, die zwischen dem 1. April 2021 bis zum Beginn der Sommerferien 2021 die kommunale Notbetreuung nutzten, erhalten eine tageweise Abrechnung.

Den kirchlichen und freien Trägern der Jugendhilfe hat die Stadt Gaggenau angeboten, 90 Prozent der Kosten zu ersetzen, sodass diese ebenfalls den Maibeitrag erlassen können. Die Stadt rechnet dabei mit einem Mehraufwand von 100.000 Euro.