25.6.26
Seit langem beschäftigt sich der Gemeinderat mit den Beiträgen für die Kinderbetreuung. Zahlreiche Beratungen und Diskussionen haben dazu in den vergangenen Monaten stattgefunden. Am Montagabend hat der Gemeinderat beschlossen, die geplante Umstellung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung vom Badischen auf das Württembergische Modell nicht umzusetzen. Mit 15 Ja-Stimmen, neun Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde ein entsprechender Beschluss aus dem Jahr 2025 aufgehoben. Die Elternbeiträge werden damit auch weiterhin nach dem Badischen Modell erhoben.
Hintergrund der Entscheidung ist eine umfassende Prüfung der finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung im vergangenen Jahr beauftragt, die Folgen einer Umstellung zum 1. September 2026 zu untersuchen und dabei auch die kirchlichen und freien Träger einzubeziehen.
Das Württembergische Modell berücksichtigt bei der Sozialstaffelung alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Familien mit mehreren Kindern würden dadurch entlastet. Gleichzeitig hätte die Umstellung jedoch deutliche Mehrbelastungen für Familien mit nur einem Kind zur Folge. Die Berechnungen zeigten, dass die Elternbeiträge für Ein-Kind-Familien je nach Betreuungsform und Berechnungsvariante für die städtischen Einrichtungen um 17 bis 40 Prozent steigen könnten. So würde sich beispielsweise der Beitrag für einen Ü3-Platz bei einer täglichen Betreuungszeit von 6,5 Stunden von derzeit 200 Euro auf bis zu 280 Euro monatlich erhöhen.
Wie Stadtkämmerer Sascha Maier erläuterte, lassen sich die Ergebnisse der drei städtischen Kindertageseinrichtungen nicht ohne Weiteres auf die übrigen Einrichtungen übertragen. „Nur weil eine Umstellung in den städtischen Einrichtungen weitgehend kostenneutral möglich wäre, bedeutet das nicht, dass dies auch für die kirchlichen und freien Träger gilt“, betonte Maier. Viele Einrichtungen böten längere Betreuungszeiten oder eine Mittagsverpflegung an und verfügten deshalb über andere Kostenstrukturen als die städtischen Einrichtungen.
Die Stadt verfolgt bei den Elternbeiträgen einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent. Aktuell liegt dieser bei den unter Dreijährigen bei rund 16 Prozent und bei den über Dreijährigen bei rund 18,9 Prozent. Bereits heute liegt der Zuschussbedarf für die Kinderbetreuung jährlich bei knapp zehn Millionen Euro. Die Untersuchungen zeigten, dass ein Modellwechsel zusätzliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen könnte. Allein mögliche Anpassungen der Betriebskostenverträge mit den kirchlichen und freien Trägern würden Mehrkosten von bis zu rund 1,85 Millionen Euro verursachen. Hinzu kämen mögliche Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle sowie weitere finanzielle Risiken.
Die kirchlichen und freien Träger hatten darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die Umstellung mit einem dauerhaft höheren Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Eine Zustimmung zum Modellwechsel stellten sie nur unter der Voraussetzung in Aussicht, dass mögliche Mindereinnahmen vollständig ausgeglichen und die Betriebskostenverträge angepasst würden.
Ein weiterer Aspekt sind die geplanten Änderungen auf Landesebene. Baden-Württemberg beabsichtigt die Einführung eines verpflichtenden und beitragsfreien letzten Kindergartenjahres. Wie dieses Modell konkret ausgestaltet wird und welche finanziellen Auswirkungen sich daraus für die Kommunen ergeben, ist derzeit noch offen.
Vor diesem Hintergrund folgte der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung, den Modellwechsel vorerst nicht umzusetzen. Stattdessen soll die weitere Entwicklung der landesrechtlichen Rahmenbedingungen abgewartet werden. Die Elternbeiträge werden daher auch weiterhin nach dem Badischen Modell erhoben.
Gemeinderat beschließt Erhöhung der Elternbeiträge um 6,5 Prozent
Die Elternbeiträge für die Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen steigen zum Kindergartenjahr 2026/2027 um 6,5 Prozent. Der Gemeinderat hat am Montagabend die Anpassung mit 17 Ja-Stimmen bei sechs Gegenstimmen beschlossen.
Die kommunalen Landesverbände und die Kirchen empfehlen für das kommende Kindergartenjahr eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 Prozent. Um die angestrebte Kostendeckung von 20 Prozent zu erreichen, fällt die Anpassung in Gaggenau dieses Jahr etwas höher aus. Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen ist stark personalintensiv. Insbesondere die Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst führen zu deutlich höheren Personalaufwendungen.
Trotz der Beitragserhöhung bleibt die Kinderbetreuung ein stark bezuschusstes Angebot der Stadt. Der jährliche Zuschussbedarf liegt aktuell bei rund 9,7 Millionen Euro. Die Elternbeiträge decken weniger als 20 Prozent der tatsächlichen Kosten, mehr als 80 Prozent werden von der Allgemeinheit getragen.
Mit der Erhöhung verfolgt die Stadt das Ziel, den Kostendeckungsgrad schrittweise an den von den kommunalen Landesverbänden empfohlenen Wert von 20 Prozent heranzuführen. Auch nach der jetzt beschlossenen Anpassung wird dieser Wert noch nicht erreicht.
Die Elternbeiräte der städtischen Einrichtungen hatten sich im Rahmen der Anhörung gegen die über die Landesempfehlung hinausgehende Erhöhung ausgesprochen und stattdessen eine Anpassung um 4,5 Prozent gefordert.
