Die Stadt Gaggenau ist Ausgeberin von Erbbaurechten. In diesem Zusammenhang sind je nach Vertragsgestaltung Veräußerungs- und Belastungszustimmungen zu erteilen. Diese werden im Regelfall durch den beurkundenden Notar bei der Stadt Gaggenau eingeholt und an das zuständige Grundbuchamt weitergereicht.
Erbbaurecht
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Liegenschaften und Forst
Leitung:
Monika Rutschmann
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau Fax: 07225 962-377
E-Mail: liegenschaften@gaggenau.de
Öffnungszeiten
!Terminvereinbarung erforderlich
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| 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
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