Erbbaurecht

Die Stadt Gaggenau ist Ausgeberin von Erbbaurechten. In diesem Zusammenhang sind je nach Vertragsgestaltung Veräußerungs- und  Belastungszustimmungen zu erteilen. Diese werden im Regelfall durch den beurkundenden Notar bei der Stadt Gaggenau eingeholt und an das zuständige Grundbuchamt weitergereicht.