9.7.25
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze herrscht wieder eine erhebliche Waldbrandgefahr. Trockenes Laub, Restholz vom Winter und trockenes Gras sind ein idealer Nährboden für Feuer. Wind und Windböen erhöhen die Gefahr, dass sich ein Feuer rasch ausbreitet.
Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Auch heiße Teile einer Auspuffanlage von Fahrzeugen können trockene Grasflächen am Wegesrand entzünden. Zurück gelassenes oder weggeworfenes Glas oder Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und Waldbrände entfachen. Weit über die Hälfte aller Waldbrände entsteht jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Alle Erholungssuchenden können durch umsichtiges Verhalten helfen, die Brandgefahr einzugrenzen, wenn sie im Umgang mit Feuer einige Spielregeln beachten: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot. Feuermachen ist im Wald nur an den fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht werden. Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.
