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Das Foto zeigt eine Luftaufnahme von Gaggenau mit der Kernstadt, Bad Rotenfels und dem Stadtteil links der Murg.
Die Bodenrichtwerte für Gaggenau sind ermittelt worden.
© M. Bracht

14.7.25

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Gaggenau hat am 24. Juni 2025 gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Städte und Gemeinden Gaggenau, Gernsbach, Kuppenheim, Bischweier, Weisenbach, Loffenau und Forbach die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte nach § 196 BauGB) zum Stichtag am 1. Januar 2025 ermittelt.

Die Anpassungen erfolgten in der Bodenrichtwerthöhe, der Bodenrichtwertdefinition oder der Bodenrichtwertzonenabgrenzung. Darüber hinaus wurde die Anpassung der Bodenrichtwerte gemäß BauGB § 196 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 rückwirkend zum 1.1.2022 beschlossen. 

Die Bodenrichtwerte können während der Sprechzeiten immer Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr und am Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr in der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Rathaus, Hauptstraße 71 in 76571 Gaggenau eingesehen oder unter der Tel. 07225 962 -502 oder -504 erfragt werden. Telefonische bzw. mündliche Auskünfte erfolgen bis zu einer begrenzten Anzahl gebührenfrei. Für Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte ist gemäß der Gutachterausschussgebührensatzung eine Gebühr von 33,50 Euro zu entrichten. 

Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag am 1. Januar 2025 können Anfang der 28. Kalenderwoche im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ abgerufen werden.