Städte und Gemeinden erheben im Rahmen der Baulanderschließung für die Errichtung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Erschließungsbeiträge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg sowie die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Gaggenau. Die Festsetzung der Erschließungsbeiträge erfolgt durch Beitragsbescheid.
Beim Sachgebiet Abgaben, Erschließungsverträge können Sie sich erkundigen, ob Beitragspflichten für ihr (Bau-)Grundstück anfallen werden oder bereits entstanden sind.
Erschließungsbeitrag
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Abgaben und Beteiligungen
Leitung:
Nicole Kraft
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau Fax: 07225 / 962-377
E-Mail: erschliessung@gaggenau.de
Öffnungszeiten
!Terminvereinbarung erforderlich
Montag |
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag |
9.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch |
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
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9.00 - 12.00 Uhr |