Städte und Gemeinden erheben im Rahmen der Baulanderschließung für die Errichtung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Erschließungsbeiträge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg sowie die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Gaggenau. Die Festsetzung der Erschließungsbeiträge erfolgt durch Beitragsbescheid.
Beim Sachgebiet Abgaben, Erschließungsverträge können Sie sich erkundigen, ob Beitragspflichten für ihr (Bau-)Grundstück anfallen werden oder bereits entstanden sind.
Erschließungsbeitrag
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Abgaben
Leitung:
Nicole Kraft
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau Fax: 07225 962-377
E-Mail: erschliessung@gaggenau.de
Öffnungszeiten
!Terminvereinbarung erforderlich
| Montag |
| 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag |
| 9.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch |
| 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag |
| 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag |
| 9.00 - 12.00 Uhr |
