Erschließungsbeitrag

Städte und Gemeinden erheben im Rahmen der Baulanderschließung für die Errichtung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Erschließungsbeiträge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg sowie die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Gaggenau. Die Festsetzung der Erschließungsbeiträge erfolgt durch Beitragsbescheid.

Beim Sachgebiet Abgaben, Erschließungsverträge können Sie sich erkundigen, ob Beitragspflichten für ihr (Bau-)Grundstück anfallen werden oder bereits entstanden sind.