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Ab Montag, 27. April, haben noch mehr Familien die Möglichkeit die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Gut zwei Dutzend Kinder haben im Durchschnitt in den letzten Wochen seit der Schließung der Kindertageseinrichtungen und Schulen das Notbetreuungsangebot in Gaggenau genutzt. Nachdem nun aktuell offen ist, wann in den Kitas wieder der reguläre Betrieb aufgenommen werden darf und wann die Rückkehr der Schüler erfolgen wird, hat das Land die Ausweitung der Notbetreuung beschlossen. Die städtische Abteilung Schulen und Betreuung hat sich intensiv mit den Voraussetzungen beschäftigt und ein Konzept erarbeitet.

Neu ist, dass sich Eltern nun direkt an die Betreuungseinrichtung bzw. Schule wenden sollen und dort geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung vorliegen. Dies gilt für alle Einrichtungen, egal ob in kirchlicher, privater oder städtischer Trägerschaft. Das Land hat in seiner neusten Verordnung festgelegt, dass nun auch Eltern und Alleinerziehende die Notbetreuung nutzen können, wenn beide Elternteile (oder Alleinerziehende) mit einer Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können, dass sie einer präsenzpflichtigen beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wohnung nachgehen müssen. Weitere Voraussetzung ist zudem, dass die Betreuung tatsächlich nicht anderweitig abgedeckt werden kann. Auch hierfür müssen Erklärungen vorgebracht werden. Selbstverständlich können auch nur gesunde Kinder aufgenommen werden. Ausdrücklich betont die Stadt, dass es sich nach wie vor um eine „Notbetreuung“ handelt. So gibt es auch nur eine begrenzte Verfügbarkeit von Plätzen. Die Plätze in den vorhandenen Kinderbetreuungsgruppen und Schulklassen dürfen nur maximal bis zur Hälfte der genehmigten Plätze belegt werden. „Das heißt wir müssen sehr genau prüfen, wer einen Platz erhalten kann“, so die Abteilungsleiterin Liliana Erbesdobler.  Bisher habe sich gezeigt, dass sich die meisten Familien gut organisieren können. In den weiterführenden Schulen wurde bislang kaum nach einer Notbetreuung gefragt. Und auch in den Grundschulen sind es nur wenige Kinder, die bislang die Möglichkeit in Anspruch genommen haben. Für die Notbetreuung wird ab Mai der übliche Elternbeitrag fällig.

Für die Kinder der städtischen Kindergärten steht hier das Anmeldeformular für die Notbetreuung zur Verfügung. Die Abteilung Schulen und Betreuung ist zudem unter 07225 962-515 erreichbar. Familien anderer Einrichtungen wenden sich direkt an die Leitungen bzw. Einrichtungsträger.

 

Notbetreuung an den Schulen

Familien, die für ihre Schulkinder eine Notbetreuung benötigen, können ebenfalls direkt mit ihren Schulen Kontakt aufnehmen. Neu ist, dass nunmehr auch Siebtklässler aufgenommen werden können. An den Grundschulen wird in der Kernzeit (8.40 Uhr bis 12.10 Uhr) eine Notbetreuung angeboten, wer darüber hinaus noch eine Randzeitenbetreuung (7.30 bis 8.40 sowie 12.10 bis 14 Uhr) benötigt, muss diesen Bedarf direkt bei der Stadt Gaggenau melden, unter 962-515 oder kann vorab das Anmeldeformular ausfüllen.