Feuerbestattungen

Die Feuerbestattung (Urnenbeisetzung) ist neben der Erdbestattung (Beerdigung) die zweite mögliche Bestattungsform.

Die Einäscherung von Verstorbenen kann nur in behördlich genehmigten Feuerbestattungsanlagen erfolgen. Aschenurnen können auf allen städtischen Friedhöfen beigesetzt werden.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne von der Friedhofsverwaltung.

Gebühren

Die Kosten für Trauerfeiern und Urnenbeisetzungen sowie die Grabplatzgebühren tragen die bestattungspflichtigen Angehörigen.