Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie neben der Genehmigung des jeweiligen Gewässereigentümers oder -pächters einen amtlichen Fischereischein.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines ist die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung, die beim Landratsamt Rastatt erworben werden kann.
Der Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines erfolgt beim Bürgerbüro.
Zur Ausstellung des Fischereischeines bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- staatliches Fischerprüfungszeugnis
- 1 Lichtbild
- Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel
- bisher ausgestellter Fischereischein (bei Verlängerung)
Für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren besteht die Möglichkeit einen Jugendfischereischein ausstellen zu lassen.
Allerdings darf der Jugendliche dann nur in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeines die Fischerei ausüben.
Gebühren:
- Jugendfischereischein vom vollendeten zehnten bis sechzehntem Lebensjahr (ohne Prüfung) 10,00 €
- Fischereischein auf Lebenszeit 20,00 € zuzüglich der Fischereischeinabgabe
- Jährliche Zahlung 8,00 €
- Abgabenzahlung 5 Jahre 40,00 €
- Abgabenzahlung 10 Jahre 80,00 €
- Verwaltungsgebühr Verlängerung 7,00 €
Fischereischein
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Bürgerbüro mit Stadt-Info
Leitung:
Tanja Riedinger
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau Fax: 07225 / 962-445
E-Mail: buergerbuero@gaggenau.de
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