Fischereischein

Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie neben der Genehmigung des jeweiligen Gewässereigentümers oder -pächters einen amtlichen Fischereischein.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines ist die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung, die beim Landratsamt Rastatt erworben werden kann.
Der Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines erfolgt beim Bürgerbüro.

Zur Ausstellung des Fischereischeines bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • staatliches Fischerprüfungszeugnis
  • 1 Lichtbild
  • Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel
  • bisher ausgestellter Fischereischein (bei Verlängerung)

Für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren besteht die Möglichkeit einen Jugendfischereischein ausstellen zu lassen.
Allerdings darf der Jugendliche dann nur in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeines die Fischerei ausüben.

Gebühren:

  • Jugendfischereischein                                                                                                                         (vollendetes 10. bis 16. Lebensjahr - ohne Prüfung)     10,00 €
  • Neuantrag Fischereischein auf Lebenszeit                     20,00 €                                                              
  • Verlängerung Fischereischein auf Lebenszeit                  7,00 €                                                   

+ Fischereiabgabe   1 Jahr                                                 12,00 €

+ Fischereiabgabe   5 Jahre                                               60,00 €

+ Fischereiabgabe 10 Jahre                                            120,00 €