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Ein Ziel ist auch der Erhalt der Streuobstwiesen (Symbolbild aus Oberweier).
© Ulrike Klumpp

04.03.2022

In Bischweier haben bereits vor geraumer Zeit die Vorbereitungen für ein sogenanntes Flurbereinigungsverfahren begonnen. Bereits im Juli 2021 hat auch der Ortschaftsrat in Oberweier empfohlen, die positiven Effekte, die ein solches Verfahren auch für Oberweier haben könnte, zu nutzen und dem Verfahren beizutreten. In der letzten Gemeinderatssitzung wurden die Bedingungen und Auswirkungen für die Beteiligung am Verfahren erläutert und diskutiert.
 

Beitrag Ökologischer Mehrwert

Die Landesregierung sieht in der Flurneuordnung ein Instrument zur Verwirklichung ökologischer Ziele im Einklang mit kommunalen sowie land- und forstwirtschaftlichen Belangen. Im Flurneuordnungsverfahren, das vorrangig das Ziel der Agrarstrukturverbesserung verfolgt, ist zwingend ein ökologischer Mehrwert zu erbringen. Das können beispielsweise Maßnahmen im Bereich Biotopverbund, Generalwildwegeplan, Gewässerschutz sowie Arten- und Biotopschutz sein. Hierfür muss die Gemeinde ein Prozent der Verfahrensfläche für ökologische Zwecke bereitstellen. Die geplante Verfahrensfläche beträgt etwa 376 Hektar, wovon rund 79 Hektar die Gemarkung Oberweier betreffen und 37 Hektar die Gemarkung Rotenfels. Somit umfasst ein Prozent aus diesen beiden Gemarkungsteilen 1,16 Hektar.
 

Übernahme der Gemeinschaftlichen Anlagen

Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Bischweier werden Wege, Gewässer und sonstige Gemeinschaftliche Anlagen (Biotope, Trockenmauern, Sitzbänke etc.) in Absprache mit der Gemeinde und den beteiligten Trägern öffentlicher Belange grundlegend erneuert oder neu geschaffen. Diese werden mit einem erheblichen Zuschusssatz von mindestens 65 Prozent von Bund und Land gefördert. Durch Bodenordnung gelangen diese Maßnahmen in das Eigentum der Stadt Gaggenau.
 

Übernahme der nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten

Ziel ist es unter anderem, durch Bodenordnung bestehende Feldwege in das Eigentum der Stadt zu bringen. Eventuell werden auch zur besseren Erschließung der Felder und Streuobstwiesen neue Feldwege notwendig werden. Auch ist es ein Ziel, ökologische Aufwertungsmaßnahmen der Stadt umzusetzen. Für solche Baumaßnahmen gibt es Zuschüsse seitens des Landes und des Bundes. Die nicht durch den Zuschuss gedeckten Kosten tragen die Teilnehmer anteilig ihrer eingebrachten Flächen.
 

Übernahme des Flächenabzugs

Alle Teilnehmer haben anteilig ihrer eingebrachten Flächen auch Flächen für gemeinschaftliche Anlagen aufzubringen. In der Regel beträgt der Anteil für die gemeinschaftlichen Anlagen zwischen drei und fünf Prozent.
 

Offenlandbereiche in Rotenfels

Die Stadtverwaltung schlug zudem vor, die Offenlandbereiche der Gemarkung Rotenfels ebenfalls in das Verfahren mit aufzunehmen. Dazu gehören die Wiesen und Äcker rund um Winkel sowie die Offenlandflächen rund um Bad Rotenfels inklusive den Wiesentälern von Ittersbach, Dürrenbach, Horbach und Gommersbach. Erste Ziele sind hier sowohl die Weiterentwicklung von ökologischen Projekten, wie der Öffnung der Wiesentäler als auch die Eigentumsbereinigung an Wegen, sowie die Aufwertung touristischer Verbindungen. Weitere Ziele können noch ergänzend hinzukommen.