Friedhöfe

Die Friedhöfe dienen der Bestattung der verstorbenen Gemeindeeinwohner. In besonderen Fällen ist auch die Bestattung anderer Verstorbener möglich.

Auf allen städtischen Friedhöfen gibt es Erdbestattungsreihengrabstätten, Erdbestattungswahlgrabstätten, Urnenreihengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Friedhofsverwaltung.

Die Anschriften der städtischen Friedhöfe und Kapellen/Einsegungshallen lauten:

Waldfriedhof Gaggenau, Michelbacher Straße 43
Friedhof Bad Rotenfels, Kreuzstraße 6
Bergfriedhof Ottenau, Friedhofstraße 18
Friedhof Selbach, Hinterbachweg 10
Friedhof Freiolsheim, Kirchweg
Friedhof Hörden, Frühlingstraße 17
Friedhof Oberweier, Ortsstraße 62
Friedhof Sulzbach, Straußgasse 6
Friedhof Michelbach, Moosbronner Straße

Alle Friedhofsbesucher sind gebeten, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten und die Friedhofsordnung zu beachten.

Standorte