Das Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
• Beleg-Art N (einfach oder erweitert): Das Führungszeugnis wird nach der Ausstellung an den Antragsteller geschickt.
• Beleg-Art O (einfach oder erweitert): Das Führungszeugnis wird nach der Ausstellung an die Behörde geschickt, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
Beantragung Ausstellung eines Führungszeugnisses (für Personen ab dem 14. Lebensjahr):
- Vor Ort beim Bürgerbüro: ausschließlich persönlich, durch Vorlage des Personalauswseises/Reisepasses
Bei Antragsstellung nennen Sie uns bitte die Anschrift der Behörde, das Aktenzeichen und den Verwendungszweck des Führungszeugnisses.
Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, stellen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 - 103, 53113 Bonn. - Online: mit BundID Konto über www.fuehrungszeugnis.bund.de
Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag einreichen.
