Aktuelles
Auf der städtischen Webseite gibt es eine Reihe von Fundrädern, die verkauft werden.
© Stvw.

01.04.2022

Wer sucht, der findet – immer öfter werden jedoch verloren gegangene Gegenstände im städtischen Fundbüro abgegeben, die niemand sucht. Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten können nicht abgeholte Gegenstände verkauft werden, sofern nicht der Finder die Fundsache haben möchte.

Fundsachen können generell im Bürgerbüro des Rathauses abgegeben werden. Im Idealfall meldet sich auch der Eigentümer beim Fundbüro und holt seinen verloren gegangenen Besitz ab. Um Schlüssel, Handy, Fahrrad oder Kopfhörer zurückzubekommen, muss der Besitzer allerdings einen Nachweis erbringen, dass ihm der Gegenstand gehört. 

Immer wieder passiert es aber, dass die abgegebenen Gegenstände von niemanden vermisst werden. Nach sechs Monaten erhalten die Finder eine Benachrichtigung der Stadtverwaltung mit einer bestimmten Frist, dass sie die jeweilige Fundsache abholen können. Haben diese kein Interesse daran, können die Gegenstände vom Fundbüro öffentlich versteigert, verkauft oder verschenkt werden.

Bislang hat die Stadtverwaltung immer mal wieder Fahrrad-Versteigerungen durchgeführt. Nun sollen die Fundsachen online verkauft werden.
 

Verkauf von Fundgegenständen

Auf der Webseite der Stadt Gaggenau findet sich unter www.gaggenau.de/fundsachen eine Galerie mit Bildern der Fundsachen, die zum Verkauf stehen. Aktuell gibt es gut ein Dutzend Fahrräder für Kinder, Jugendliche aber auch Erwachsene, die erworben werden können. Zudem können Personen, die etwas verloren haben, dort auch nachlesen, welche Gegenstände beim Fundbüro abgegeben werden. Sehr häufig sind dies beispielsweise Schlüssel.

Wer einen der auf der Homepage dargestellten Gegenstände kaufen will, sollte dazu einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren (Tel. 07225/962-444).