Aktuelles
Aus allen Branchen sind Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen eingeladen.
© Shutterstock

6.12.25

Ende Oktober 2025 ist das vom Bundestag beschlossene neue „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ – der sogenannte Bau-Turbo – in Kraft getreten.

Durch die neuen Regeln sollen Wohnungsbauvorhaben schneller und einfacher genehmigt werden können, indem bestimmte Vorgaben gelockert und Abläufe gestrafft werden. Damit diese Änderungen in Gaggenau wirksam umgesetzt werden können, hat der Gemeinderat nun mehrere organisatorische Schritte beschlossen.

 

Was ändert sich durch das neue Gesetz?

Es erleichtert die Nachverdichtung, also dass beispielsweise ein zusätzliches Wohnhaus im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks errichtet werden kann. Ebenso ist im Außenbereich eher ein Wohnungsbau möglich, wenn er an bestehende Bebauung angrenzt. Insgesamt gibt es mehr Flexibilität bei Abweichungen vom Bebauungsplan und damit auch schnellere Entscheidungen, weil viele Fälle künftig ohne neues Bebauungsplanverfahren direkt im Baugenehmigungsverfahren entschieden werden können. Ein zentrales Element des Gesetzes ist, dass solche Abweichungen jedoch nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich sind.

 

Wie Gaggenau künftig entscheidet

Sofern für Wohnbauvorhaben entsprechende Abweichungen nötig sind, entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über die Zustimmung der Stadt zu Wohnbauvorhaben nach § 36a BauGB. Die Ortschaftsräte bleiben weiterhin eingebunden. Die Verwaltung kann im Einzelfall entscheiden, ob vor einer Zustimmung Bürger beteiligt werden. Eine solche Beteiligung dauert zwei Wochen und findet vollständig online statt.

Damit alle Antragsteller gleichbehandelt werden, stellt die Verwaltung ihre Empfehlungen auf Grundlage fester Kriterien und einer Punktbewertung zusammen. So wird die Entscheidung transparent und nachvollziehbar.

 

Welche Bauverfahren entfallen können

Durch die neuen Regeln sind im Wohnungsbau an vielen Stellen keine Bebauungsplanverfahren mehr nötig, da die Zulässigkeit nun direkt im Genehmigungsverfahren geprüft werden kann. Daher hat der Gemeinderat mehrere geplante oder laufende Bebauungsplanverfahren eingestellt bzw. verzichtet auf deren Einleitung – darunter Projekte in Bad Rotenfels, Winkel, Hörden, Gaggenau und Michelbach.

In allen Bereichen kann nun auf Basis der neuen Abweichungsmöglichkeiten schneller entschieden werden. Die Stadt informiert die betroffenen Grundstückseigentümer.

 

Was bedeutet das konkret für Bauwillige?

Für alle, die bauen möchten – egal ob Anbau, Neubau im Gartenbereich oder Umbau – und die hierfür Abweichungen z. B. vom Bebauungsplan benötigen, bedeutet das Gesetz:

  • Viele Anträge können schneller bearbeitet werden.
  • Ein neuer Bebauungsplan ist oft nicht mehr nötig.
  • Die Zustimmung der Stadt wird wichtiger, aber sie erfolgt nach klar geregelten Kriterien.
  • Öffentlichkeitsbeteiligungen finden digital statt, wenn sie notwendig sind.

Die Stadt weist aber darauf hin, dass weiterhin alle anderen bau- und umweltrechtlichen Vorschriften einzuhalten sind, z. B. Lärmschutz, Artenschutz oder Verkehrssicherheit. Dadurch kann es möglich sein, dass in Genehmigungsverfahren weitergehende Gutachten vorgelegt werden müssen.

Für Januar 2026 ist eine Informationsveranstaltung für Architektinnen und Architekten geplant. Die Verwaltung sammelt nun erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz; notwendige Anpassungen werden später mit dem Gemeinderat abgestimmt.