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19.01.23 

Mit dem Landesfamilienpass sowie dem Gaggenauer Familien- und Sozialpass können vor allem kinderreiche Familien und Alleinerziehende ein bisschen Geld sparen und kostengünstiger oder gar kostenlos Einrichtungen nutzen. Die Pässe samt Gutscheinkarten und Informationen sind ab sofort im Bürgerbüro der Stadt Gaggenau erhältlich.

 

Landesfamilienpass und Gutscheinkarten für 2023
Der Landesfamilienpass ist unabhängig vom Einkommen für Familien mit mindestens drei Kindern und Kindergeldanspruch erhältlich, ebenso für Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind mit Behinderung (mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung) sowie für Alleinerziehende mit einem Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat und noch zuhause lebt. Den Landesfamilienpass und die Vergünstigungen bekommen auch Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Neben den Eltern können auch vier weitere Personen, zum Beispiel die Großeltern, in den Landesfamilienpass eingetragen werden und diesen zusammen mit den Kindern nutzen. Bei Ausflügen können aber höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigung des Landesfamilienpasses - zusammen mit den Kindern - in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen: www. sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass


Gaggenauer Familien- und Sozialpass  
Auch die neuen Gutscheinkarten für den Gaggenauer Familien- und Sozialpass sind im Bürgerbüro erhältlich. Die mit dem Familienpass ausgegebenen Wertmarken können auch für Leistungen von verschiedenen öffentlichen Einrichtungen in Bühl, Rastatt und Baden-Baden genutzt werden. Der Kreis der Berechtigten lehnt sich an den Landesfamilienpass an und ermöglicht mit unterschiedlichen Vergünstigungen eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung. Eine Liste mit enthaltenen Vergünstigungen sowie die Einrichtungen, bei denen Wertmarken eingelöst werden können, findet sich auf der städtischen Homepage www.gaggenau.de/gaggenauer-familien-und-sozialpass.1071.htm.
Die Voraussetzungen sind bei der Antragstellung oder Verlängerung durch Geburtsurkunde der Kinder, Kindergeldnachweis (bei volljährigen Kindern), Schwerbehindertenausweis, Leistungsbescheid der Wohngeldbehörde, Leistungsbescheid des Jobcenters oder Leistungsbescheid des Sozialamtes nachzuweisen. Bei Verlängerung wird um Vorlage des bisherigen Passes gebeten.

Der Landesfamilien- sowie Gaggenauer Familien- und Sozialpass kann persönlich im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten beantragt oder verlängert werden.

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro: Mo. und Mi. 8 bis 16 Uhr, Di. 7 bis 12 Uhr, Do. 8 bis 18 Uhr und Fr. 8 bis 12 Uhr.

Rückfragen zum Gaggenauer Familien- und Sozialpass können an die Abteilung Gesellschaft und Familie, Yvonne Bauer, Tel: 07225 962-518 oder gesellschaft-familie@gaggenau.de gerichtet werden.